Seit 01.12.2023 erfolgen öffentliche Zustellungen des Ostalbkreises gemäß § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 11 Abs. 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) ausschließlich an dieser Stelle gemäß der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Ostalbkreises.
Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt einer Empfängerin bzw. eines Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist.
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigung zur Festlegung der Stelle im Rahmen öffentlicher Zustellungen vom 20.11.2023
Öffentliche Zustellungen im Datei-Format PDF/A mit qualifizierter elektronischer Signatur:
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