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Pressemitteilung

Nr. 82 vom 12.02.2024

Ostalbkreis hebt Überwachungszone wegen Geflügelpest wieder auf

Im Landkreis Dillingen a. d. Donau wurde am 09.01.2024 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Durch das Landratsamt Dillingen a. d. Donau war daraufhin eine Überwachungszone festgelegt worden, welche sich auch auf Gebiete im Ostalbkreis erstreckte. Das Landratsamt Ostalbkreis hatte daraufhin eine ergänzende Überwachungszone mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen eingerichtet.

Der Seuchenbetrieb im Kreis Dillingen wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geräumt, gereinigt und desinfiziert. Die weiteren vom Landratsamt Dillingen a. d. Donau und vom Landratsamt Ostalbkreis in den Restriktionszonen durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen bei Haus- und Wildvögeln.

Deshalb hat das Landratsamt Ostalbkreis am vergangenen Freitag (09.02.2024) eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgemacht, wonach die Überwachungszone im Ostalbkreis wieder aufgehoben ist.

Die Allgemeinverfügung steht im vollen Wortlaut unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen, zur Verfügung.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312