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Pressemitteilung

Nr. 62 vom 02.02.2024

Betreuungsbehörde des Landratsamts macht auf Bedarf an Berufsbetreuern aufmerksam

Immer mehr Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, benötigen einen rechtlichen Betreuer, der sie unterstützt und rechtlich vertritt. Darüber informiert die Betreuungsbehörde des Landratsamts Ostalbkreis und wirbt gleichzeitig für die Tätigkeit als rechtlicher Berufsbetreuer. Denn mit zunehmendem demografischem Wandel und dem steigenden Bedarf wird die Zahl der Berufsbetreuer knapp.

Wenn keine Vollmacht besteht und die rechtliche Betreuung nicht von Familienangehörigen übernommen werden kann, wird ein sogenannter rechtlicher Berufsbetreuer vom Gericht bestellt. "Eine selbständige Tätigkeit als rechtlicher Berufsbetreuer ist für all diejenigen geeignet, die eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit auf selbständiger Basis suchen", erläutert Susanne Wanner, die Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt in Schwäbisch Gmünd. Im letzten Jahr trat eine Betreuungsrechtsreform in Kraft. Seitdem gibt es für Berufsbetreuer ein Registrierungsverfahren. Die Betreuungsbehörde prüft dazu anhand der gesetzlichen Vorgaben die Geeignetheit der Interessierten. Neu ist insbesondere die Pflicht zum Nachweis einer umfangreichen Sachkunde. Diese wird bei Bewerbern mit einem juristischen oder sozialpädagogischen Studium als gegeben anerkannt.

Rechtliche Betreuer unterstützen und vertreten die Betreuten in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungs- und Heimangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten. Sie erledigen den Schriftverkehr, übernehmen Behördengänge, verwalten und regeln die Finanzen und Wohnungsangelegenheiten, organisieren die pflegerische Versorgung und sind Ansprechpartner in den gesundheitlichen Belangen ihrer Betreuten.

"Wer sich als Berufsbetreuer engagiert, hat mit einem breit gefächerten Klienten- und Aufgabenkreis zu tun. Deshalb sind besonders Erfahrungen im Umgang mit kranken und körperlich, psychisch, seelisch oder geistig behinderten Menschen sehr hilfreich. Einfühlungsvermögen und Respekt vor anderen Lebensentwürfen braucht es ebenso", beschreibt Susanne Wanner das Spektrum der Herausforderungen. Wer bereits Grundkenntnisse im Betreuungsrecht und im Sozialleistungsrecht hat, für den bietet sich dieser Beruf an.

Interessierte können sich für weitere Infos an die Leiterin der Betreuungsbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, Schwäbisch Gmünd, Susanne Wanner, Tel. 07171 32-4285, E-Mail susanne.wanner[at]ostalbkreis.de wenden.

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Betreuungsbehörde

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312