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Pressemitteilung

Nr. 12 vom 11.01.2024

Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Dillingen nachgewiesen - Schutzzone erreicht den Ostalbkreis auf Teilgebiet der Stadt Neresheim

In einem Nutz-/Hausgeflügelbestand mit knapp 20.000 Tieren im Landkreis Dillingen a. d. Donau ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), die sogenannte Geflügelpest, nachgewiesen worden. Um den betroffenen Betrieb wurde von der zuständigen Veterinärbehörde gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Diese Überwachungszone reicht im Süden der Stadt Neresheim über die Kreisgrenze in den Ostalbkreis hinein.

In diesem Bereich befinden sich zwar keine relevanten Geflügelhaltungen, dennoch ist es erforderlich, dass auch im Ostalbkreis für diesen betroffenen Bereich eine Allgemeinverfügung mit den erforderlichen Maßnahmen für die Überwachungszone erlassen wird. Die Allgemeinverfügung wurde über die Homepage des Landratsamts www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht und ist hier einsehbar.

Parallel dazu wurden im angrenzenden Bayern bereits erste Fälle der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation nachgewiesen. Daher weist das Landratsamt Ostalbkreis zum Schutz der Nutzgeflügelbestände darauf hin, zwingend die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags von Erregern aus der Wildvogelpopulation sowie zur Biosicherheit beim Betreten von Hausgeflügelbeständen zu beachten. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Maßnahmen werden dabei besonders empfohlen:

• Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln.
• Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks.
• Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung.
• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
• Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall.
• Tränken nur mit Leitungswasser.
• Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten.
• Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen sowie über den Verzehr von Lebensmitteln ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Geflügelhalter, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen, bzw. Bürgerinnen und Bürger, die tote Wasservögel, Greifvögel oder Raubvögel auffinden, sollten diese Funde dem Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landratsamts Ostalbkreis (Tel. 07361 503-1830, E-Mail: veterinaeramt[at]ostalbkreis.de ) unter Angabe des genauen Fundortes melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Homepage des Landratsamts Ostalbkreis, auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) verfügbar.

Es besteht die Möglichkeit, eine web-basierte Detailkarte unter folgendem Link aufzurufen:
zur web-basierten Detailkarte

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312