Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Pressemitteilung

Nr. 430 vom 30.08.2023

Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und Umsetzung von i-Kfz Stufe 4

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung vereinfacht werden. Der Ostalbkreis nimmt diese Möglichkeit der Digitalisierung wahr und bietet alle möglichen Vorgänge über das i-Kfz-Portal auf der Homepage www.ostalbkreis.de an.

So ist die Anmeldung eines Neuwagens, die Wiederzulassung, die Abmeldung, eine Umschreibung mit und ohne Halterwechsel (innerhalb und von außerhalb des Ostalbkreis) sowie eine Tageszulassung durchführbar.

Erstmals können auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen, als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Auf der Homepage des Bundesministerium für Digitales und Verkehr können sich Interessierte über die internetbasierte Fahrzeugzulassung informieren BMDV - Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert "i-Kfz" (bund.de).

Mehr zu diesem Thema

Dienstleistungen / Benötigte Unterlagen

Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und Umsetzung von i-Kfz Stufe 4

Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und Umsetzung von i-Kfz Stufe 4
1 Bild

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312