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Pressemitteilung

Nr. 142 vom 17.03.2023

Sanierung in Eigenleistung: Neue Fördermittel

Sanierungsstau, hohe Kosten und Handwerkermangel: Für handwerklich begabte Hauseigentümer gibt es viele gute Gründe, die Sanierung ihres Hauses selbst in die Hand zu nehmen. Durch die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Beginn des Jahres können Eigentümer Fördergelder für die Materialkosten beantragen, die bei den Eigenleistungen anfallen. Helmut Kaltenmark, Energieberater beim EKO- EnergiekompetenzOstalb e.V. und Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was dabei zu beachten ist:

1. Rechnung nur mit förderfähige Materialkosten
Ganz wichtig: Materialkosten können nur dann gefördert werden, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Außerdem muss die Rechnung in deutscher Sprache vorliegen und der Name des Antragstellers muss ausgewiesen sein.
Eine Liste von förderfähigen Posten finden Sie auf der Seite der BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen


2. Anträge beim BAFA und bei der KfW stellen
Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die ab dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt werden. Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung. Förderfähig sind nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen.

3. Energie-Effizienz-Experte muss Eigenleistungen prüfen
Gut zu wissen: Damit Eigentümer die Förderung erhalten muss ein Energie-Effizienz-Experte prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Andernfalls gibt es keine Förderung für die Sanierungseigenleistung! Den Energie-Effizienz-Experte müssen Sie selbst beauftragen.

Bei Fragen zum Thema Fördermittel helfen unsere Energie-Fachleute anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt beim EnergiekompetenzOstalb unter 07173 – 18 55 16. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


EKO - Energiekompetenz Ostalb e.V.
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Dr.-Schneider-Str. 56
73560 Böbingen an der Rems
Tel. 07361 503-2741
E-Mail: energieberatung[at]ostalbkreis.de
www.energiekompetenzostalb.de

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EnergiekompetenzOSTALB e.V.

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312