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Pressemitteilung

Nr. 117 vom 02.03.2023

Aktualisierung! Härtefallhilfen: Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023! Energiepreisbremse - Finanzielle Entlastung für Betreiber von Öl- und Pelletheizungen kann noch nicht beantragt werden

Vermehrt gehen bei der Landkreisverwaltung und beim Energieberatungszentrum des Ostalbkreises EKO in Böbingen Anfragen ein, wo und ab wann Anträge zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten gestellt werden können, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Kohle heizen.

Wie das EKO - Energiekompetenz Ostalb e. V. informiert, ist eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich. Aktuell erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit den Ländern die genauen Rahmenbedingungen dafür. Auch das Umweltministerium Baden-Württemberg arbeitet momentan parallel mit Hochdruck an einer Lösung, damit die Haushalte in Baden-Württemberg diese Unterstützung unkompliziert digital beantragen können. Vorgesehen ist, dass private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, einen einmaligen Zuschuss für im Zeitraum zwischen 01.01.2022 und 01.12.2022 angefallene Heizkosten erhalten.

Auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg sind unter um.baden-wuerttemberg.de/energiepreise-entlastungen Informationen zum Härtefallfonds veröffentlicht, die laufend aktualisiert werden. Hier gibt es Antworten auf wichtige Fragen und Infos, sobald eine Antragstellung möglich ist und wie diese abläuft.


Härtefallhilfen: Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023 - Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem 8. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal eingereicht werden.

Zur PM des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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EnergiekompetenzOSTALB e.V.

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312