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Pressemitteilung

Nr. 149 vom 14.04.2022

Thematische Reihe "Gewaltprävention" - Kinderschutz in der Schule war Schwerpunkt der dritten Veranstaltung

Am Mittwoch, 13.04.2022 fand die dritte Veranstaltung mit dem Thema Kinderschutz in der Schule im Rahmen der Thematischen Reihe statt. Schon im Vorfeld musste wegen des großen Interesses einigen pädagogischen Einrichtungen abgesagt werden. 30 Teilnehmende erarbeiteten nach Begrüßung von Andreas Schumschal, Koordinationsstelle Prävention des Landratsamts Ostalbkreis, das Thema Kinderschutz.

Frank Hutter von der Erziehungsberatungsstelle und der Kontaktstelle gegen sexuellen Miss-brauch an Mädchen und Jungen im Landratsamt referierte zum Thema "Kinderschutz in der Schule – was tun, wenn ich einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung habe?". Hutter erläuterte wichtige Basics für das Kindeswohl. Alle Erwachsenen gehörten zur Verantwortungsgemeinschaft, um Kindeswohlgefährdung maximal zu verhindern. Diese Verantwortungsgemeinschaft diene dem Schutz des Kindes. Das Jugendamt wache darüber, dass die Verantwortung umgesetzt wird. Schule sei ein wichtiger Ort, um Prävention Kinderschutz umzusetzen. Der Kontakt zu Lehrerin und Lehrer, aber auch Schulsozialarbeit sei wichtig und sind ebenso Teil der Verantwortungsgemeinschaft.

"Wie bekomme ich ein Gefühl und eine Haltung zum Thema Kindeswohlgefährdung?", stellte Hutter in den Raum. Anhand der Bedürfnispyramide von Maslow erklärte er dann, was Kinder für ihr Wohl brauchen, um gut versorgt zu sein. Dies seien drei Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Eine gegenwärtige vorhandene Gefahr, das Vorliegen einer erheblichen Schädigung und die Sicherheit, dass etwas geschehen ist.

Wenn Eltern gezielt psychische oder physische Gewalt anwenden, spreche man von Kindesmisshandlung, z. B. Verletzungen an Körper, Emotionen und seelische Gewalt, terrorisierte, isolierte und geistige Ablehnung. Der sexuelle Missbrauch, sexuelle Handlungen an einem Kind gegen seinen Willen gehörten ebenso dazu. Die Vernachlässigung sei ein weiterer, wichtiger Bereich. Wichtig seien dabei der Grad und die Dauer der Vernachlässigung. Ein vergessenes Vesper sei noch keine Vernachlässigung.

Hutter machte deutlich, dass jedes Eingreifen in ein System eine belastende Situation für Eltern und Kinder darstelle. Hier sei ein sensibles Eingreifen und Abwägen notwendig, welche Intervention gerechtfertigt sei. Einschätzungsrahmen sei immer das Kindeswohl.

Für eine akute Kindeswohlgefährdung reicht laut Hutter bereits ein einziger vorliegender Faktor, um aktiv zu werden, z. B. wenn sich das Kind umbringen möchte. Bei latenter Kindeswohlgefährdung liegen mehrere Faktoren vor. Das Ablaufverfahren einer insoweit erfahrenen Fach-kraft wurde von Frank Hutter intensiv bearbeitet. "Mehr Augen, mehr Ohren sind wichtig, das heißt, wenn ich das Feld der Kindeswohlgefährdung betrete, spreche ich mit Kolleginnen und Kollegen. Deckt sich meine Wahrnehmung mit der Wahrnehmung anderer?", erklärt Hutter. Auch was von den Kindern in wörtlicher Rede kommt, sollte dokumentiert werden, weil es für die anschließende Einschätzung wichtig sein könne. Kommt eine erfahrene Fachkraft zu dem Schluss, es könnte eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, so ist die Schulleitung zu informieren und es findet eine kollegiale Bratung statt. Eine Pflicht zur Datenweitergabe an das Jugendamt besteht laut Frank Hutter, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sicht-bar sind, eine Gefährdungseinschätzung mit der insoweit erfahrenden Fachkraft erfolgt ist und Kontakt mit den Sorgeberechtigten stattgefunden hat.

Zum Schluss stellte Frank Hutter noch ein paar Fallbeispiele vor und die Teilnehmenden konnten einschätzen, welche Gefährdungspotentiale vorliegen.

Die weiteren Veranstaltungen der "Thematischen Reihe Gewaltprävention" im Jahr 2022:

- "Herausforderndes Verhalten" am Mittwoch, 1. Juni 2022 mit Dr. Ute Wickert und Dieter Hahn
- "Rassismus im System" am Mittwoch, 6. Juli 2022 mit Anja Sievert-Braun und Malin Ba

Die Fortbildungen finden jeweils im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamt Ostalbkreis in Aalen von 14:30 bis 17:30 Uhr statt.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Koordinationsstelle Prävention, Andreas Schumschal, Tel. 07361 503-1573, andreas.schumschal[at]ostalbkreis.de, wenden.

Anmeldungen für die Fortbildungen sind möglich bei:

Diana Starz
Tel.: 07361 503-1471
diana.starz[at]ostalbkreis.de

Sabine Zeller
Tel.: 07361 503-1681
sabine.zeller[at]ostalbkreis.de

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Beratung, Planung, Prävention

Referent Frank Hutter informierte und sensibilisierte die Teilnehmenden rund um das Thema 'Kinderschutz in der Schule'.

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Stuttgarter Straße 41
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Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312