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Pressemitteilung

Nr. 67 vom 25.02.2022

Novavax-Impfung im Ostalbkreis - Ab sofort sind Terminreservierungen möglich

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Bei diesem Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Proteinimpfstoff, der im Laufe der nächsten Woche an den Ostalbkreis ausgeliefert werden soll. Unter www.ostalbkreis.de, Aktuelles zum Coronavirus, Impftermine im Ostalbkreis können ab sofort Termine für eine Impfung mit Nuvaxovid gebucht werden.

Die Impfungen werden ausschließlich in den Impfstützpunkten des Kreises im KundenInformationsZentrum der Stadt Aalen und im Congress-Centrum Stadtgarten Schwäbisch Gmünd und nur nach vorheriger Terminvereinbarung voraussichtlich ab 7. März 2022 durchgeführt. Für eine vollständige Immunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen notwendig. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung gilt man als vollständig immunisiert.

"Nicht zuletzt mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hoffen wird, dass sich jetzt doch noch einige mit diesem Imfpstoff gegen COVID-19 immunisieren lassen", so Landrat Dr. Joachim Bläse.

In diesem Zusammenhang erinnert das Gesundheitsamt daran, dass begonnene Impfserien unbedingt abgeschlossen werden sollten, damit der Impfschutz tatsächlich vollständig ist. Unabdingbar sind daher Erst- und Zweitimpfung und entsprechend den STIKO-Empfehlungen auch die Boosterimpfung.

Darüber hinaus hat die STIKO erst kürzlich die zweite Boosterimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, also der Boosterimpfung, mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

"In den Impfstützpunkten des Ostalbkreises können sich Betroffene nach Ablauf der erforderlichen Fristen ihre zweite Boosterimpfung abholen", erklärt der Landrat. Der Ärztliche Koordinator der Impfstützpunkte des Ostalbkreises, Peter Schmidt, konkretisiert für Kinder mit Immunschwäche zwischen fünf und elf Jahren: "Betroffene Kinder dieses Alters können allerdings nur in den Impfpünktchen geimpft werden und sollten aufgrund ihrer Grunderkrankung vorzugsweise den behandelnden Kinderarzt konsultieren."

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
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Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312