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Pressemitteilung

Nr. 556 vom 24.11.2021

Landratsamt hebt Allgemeinverfügung vom 21. November 2021 auf - Regelungen der seit 24. November geltenden Corona-Verordnung des Landes ersetzen die Verfügung

Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, wird die Allgemeinverfügung, die der Kreis am vergangenen Sonntag (21.11.2021) erlassen hat und mit denen Corona-Maßnahmen für nicht Immunisierte verschärft wurden, mit Wirkung ab Donnerstag, 25. November 2021, wieder aufgehoben. Gleichzeitig hat der Ostalbkreis amtlich festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz über 500 liegt. Beide Verfügungen sind hier bei den Öffentliche Bekanntmachungen zu finden.

Das Landratsamt macht aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom vergangenen Sonntag nicht bedeutet, dass damit die verschärften Maßnahmen für nicht Immunisierte aufgehoben sind. Vielmehr tritt lediglich die neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes an Stelle der Verfügung des Kreises als Rechtsgrundlage für die Beschränkungen.

Diese sieht ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 500 vor, dass die sogenannte Alarmstufe II in Kraft tritt und damit im Wesentlichen die gleichen Beschränkungen für nicht Immunisierte gelten, die der Kreis auf Weisung des Sozialministeriums bereits vorab verfügt hatte.

Welche Maßnahmen in der Alarmstufe II für den Ostalbkreis wegen Inzidenz über 500 gelten, ist aus der Übersichtstabelle des Landes ersichtlich: Corona Regeln auf einen Blick

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312