Seit 01.01.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen des Ostalbkreises, sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ostalbkreis.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts Ostalbkreis bei der Pressestelle, Stuttgarter Str. 41, Aalen kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachungen@ostalbkreis.de.
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Ostalbkreises
Öffentliche Bekanntmachungen im Datei-Format PDF/A mit qualifizierter elektronischer Signatur:
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