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Pressemitteilung

Nr. 247 vom 11.06.2026

Gefahr durch Eichenprozessionsspinner im Ostalbkreis weiterhin hoch

Wie viele Regionen Deutschlands erfährt in diesem Jahr auch der Ostalbkreis eine Massenvermehrung des Insekts, dessen Raupen gefährliche Brennhaare entwickeln. Wer im Wald unterwegs ist, sollte deshalb entsprechende Sicherheitsregeln beachten. Darauf weist die Forstverwaltung des Landratsamts Ostalbkreis hin.

"Jetzt im Juni treten die Raupen und die Konflikte mit ihnen besonders in Erscheinung. Dies nehmen wir zum Anlass, die Bürgerinnen und Bürger nochmals über die wichtigsten Fakten zu informieren", erklärt Jens-Olaf Weiher, Forstdezernent des Ostalbkreises.

Alle Informationen und umfangreiche FAQs sind auch im Internet unter www.ostalbkreis.de/eichenprozessionsspinner abrufbar.

Massenvermehrung
Bei einem Massenbefall wie in diesem Jahr werden sehr viele Eichen jeden Alters - egal ob sie einzeln oder in Gruppen im Wald, an Wegen oder Hecken, auf öffentlichen Grünflächen oder in privaten Gärten stehen - von den Raupen heimgesucht. Schon aus der Ferne erkennt man die kahlgefressenen Baumkronen, an den Stämmen finden sich die namensgebenden Prozessionen der Raupen, bald bilden sich auch die typischen Gespinstnester.

Eine solche Massenvermehrung baut sich einige Jahre auf, bevor sie auf natürlichem Wege wieder zusammenbricht. Im Ostalbkreis gab es bereits in den Jahren 2007/2008 und 2019/2020 entsprechende Phasen. Seitdem hat die Landkreisverwaltung Tipps zur Vermeidung von Kontakt mit den giftigen Brennharen und zur Behandlung veröffentlicht.

Neu und eine Folge des Klimawandels ist die steigende Frequenz und Heftigkeit der Massenvermehrungen – auch, dass die Brennhaare infolge trocken-warmer und windiger Witterung verweht werden und auch weitab befallener Bäume zu Beeinträchtigungen führen können.

Gegenmaßnahmen
"Es stellt sich die Frage, wie wir als Gesellschaft jetzt und künftig mit dem Auftreten des Eichenprozessionsspinners umgehen", so Forstdezernent Weiher. Denn klar sei, dass der Staat bzw. die Verwaltung das Problem nicht alleine lösen könnten. Die Verantwortung sowohl für die regelmäßige Kontrolle der Bäume als auch für die eventuelle Beseitigung eines Eichenprozessionsspinner-Befalls obliegt letztlich den jeweiligen Grundstückseigentümern. Wenn von dem Befall eine nennenswerte Beeinträchtigung der Öffentlichkeit oder Nachbarschaft ausgeht, ist der Baum-Eigentümer zum Handeln verpflichtet.

Sofern ein Baum vom Boden aus erreichbar ist, kann das prophylaktisch im April/Mai durch das Aufsprühen eines Insektizids geschehen oder durch das mechanische Absaugen der Gespinstnester ab Ende Juni. Da in Wäldern nicht jeder Baum mit einem Fahrzeug angefahren werden kann, ist ein Besprühen vom Boden aus oder das Absaugen von einer Hebebühne aus technisch gar nicht möglich. Im Wald bleibt daher als einzige Option die Besprühung aus der Luft per Hubschrauber oder Drohne. Dies ist allerdings mit umfangreichen rechtlichen Auflagen und Voruntersuchungen verbunden.

Maßnahmen im Stadtgebiet Aalen
Die Eichenwälder rund um Aalen waren bereits im vergangenen Jahr stark befallen, daher haben die Stadtverwaltung und ForstBW unter der Regie der Kreisforstverwaltung am 8. Mai auf ausgewählten Flächen präventive Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner mit dem Hubschrauber durchgeführt. Bürgermeister Bernd Schwarzendorfer führt aus: "Im Stadtgebiet stehen auch viele einzelne Eichen, die nicht durch die Befliegung behandelt werden konnten. Wir haben deshalb zusätzlich mehr als 600 städtische Bäume, zum Beispiel am Waldfriedhof oder auf Schulhöfen, vom Boden aus vorbeugend behandelt."

Die wissenschaftlich durchgeführte Wirkanalyse auf den behandelten Flächen zeigt, dass diese Maßnahmen erfolgreich waren. Der aktuelle Neubefall in den behandelten Waldgebieten und an Einzelbäumen konnte erheblich reduziert werden. Da jedoch aus den genannten Gründen weder organisatorisch noch rechtlich jede einzelne Eiche im Stadtgebiet in diese Behandlung einbezogen werden konnte, ist weiterhin mit einzelnem Befall zu rechnen.

Brennhaare aus den Vorjahren noch immer aktiv
Mit den Sprühaktionen vom Frühjahr wird die diesjährige Population des Eichenprozessionsspinners vor Ausbildung der Brennhaare eingedämmt. Eine Beseitigung der Brennhaare aus den Vorjahren ist mit den durchgeführten Maßnahmen jedoch nicht möglich. Diese verbleiben in den Wäldern, können durch Wind und Thermik weiterhin verbreitet werden und nach wie vor gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Insbesondere in den stark befallenen Waldgebieten des vergangenen Jahres sollten daher auch der Kontakt mit der Bodenvegetation vermieden und ausschließlich befestigte Waldwege genutzt werden. Beim Auftreten starker allergischer Symptome sollte ärztlicher Rat eingeholt und dabei auf einen möglichen Kontakt mit den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners hingewiesen werden.

Wie geht es auf Aalener Stadtgebiet weiter
"Trotz umfangreicher Maßnahmen, die wir bereits zur Eindämmung der Raupen unternommen haben, lässt es sich nicht vermeiden, dass immer wieder Bäume vom Eichenprozessionsspinner befallen sind, insbesondere auch auf privaten Flächen und Gärten. Wir nehmen die Hinweise aus der Bevölkerung ernst, gehen ihnen nach und ergreifen dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen", so Bürgermeister Schwarzendorfer. Er verweist auch auf die Verantwortung eines jeden einzelnen, die jeder für sich selbst aber auch für seinen Nachbarn habe. Ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen erforderlich werden, werde im Rahmen der laufenden Kontrollen bewertet und entschieden.

Sämtliche Hinweise auf befallene Eichen in städtischem Eigentum werden systematisch erfasst, geprüft und nach Dringlichkeit priorisiert. Besonders sensible Bereiche wie zum Beispiel Kindergärten, Schulhöfe, Spielplätze, stark frequentierte Geh- und Radwege oder öffentliche Grün- und Erholungsanlagen werden hierbei besonders gewichtet. Ein Absaugen der Raupen ist erst dann wirksam möglich, wenn diese sich in Gespinstnestern sammeln und nicht mehr mobil in den Baumkronen bewegen. Mögliche Abwehrmaßnahmen beschränken sich daher aktuell auf Hinweisbeschilderungen und in schweren Fällen auf die Absperrungen besonders betroffener Bereiche. In den mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichneten Gebieten sollten längere Aufenthalte möglichst vermieden und die Raupen und Gespinste keinesfalls berührt werden.

Für die Aalener Waldgebiete Rohrwang und Mönchsbuch ist es freilich nicht möglich, flächig alle Brennhaare auf gesamter Fläche zu beseitigen, darauf weisen die Kreisforstverwaltung und ForstBW nochmals ausdrücklich hin. Die Auswirkungen des Klimawandels mit den besseren Voraussetzungen für die Falter sind hier konkret erkennbar. Im Waldgebiet ist die Eigenverantwortung der Waldbesucher wichtig, und das Betreten des Waldes muss von jedem selbst abgewogen werden. Lediglich in den an die Bebauung angrenzenden Bereichen werden Einzelbaummaßnahmen durchgeführt, nicht jedoch im Waldinnenbereich.

Problem im ganzen Ostalbkreis
In diesem Jahr breitet sich das Problem zunehmend auch im gesamten Kreisgebiet aus. So wie die Stadt Aalen koordinieren und organisieren auch andere Kommunen im Landkreis Bekämpfungsmaßnahmen. Grundstückseigentümern, die einen Befall auf Privatgrundstücken feststellen, wird eine eigenständige Entfernung der Raupen oder Nester aufgrund der gesundheitsschädlichen Brennhaare ausdrücklich nicht empfohlen. Betroffene Grundstückseigentümer sollten bei Bedarf frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Teils unterstützen Kommunen Eigentümer befallener Eichen mit Informationen und Kontaktvermittlungen zu geeigneten Fachfirmen. Sollte von befallenen Eichen auf Privatgrundstücken eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen, können geeignete Abwehrmaßnahmen in Einzelfällen auch behördlich angeordnet werden.

Verwechslungsgefahr: Eichenprozessionsspinner und Gespinstmotte
Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sollte laut Forstverwaltung zunächst jedoch noch geprüft werden, ob es sich bei einem Befall tatsächlich um die Raupen des Eichenprozessionsspinners oder um die für den Menschen gesundheitlich unbedenkliche Gespinstmotte handelt.

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Gefahr durch Eichenprozessionsspinner im Ostalbkreis weiterhin hoch
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312