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Donnerstag, 21.05.2026, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen – Abrechnung/Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge - online

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

Elisabeth Grunwald
Dipl. Sozialpädagogin (FH), Sozialversicherungsfachangestellte

Erhält die Kindertagespflegeperson nach § 23 SGB VIII die laufende Geldleistung seitens des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt), erstattet der Jugendhilfeträger in diesem Rahmen die nachgewiesenen hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung.

Der Ablauf zur Erstattung dieser Aufwendungen stellt so manche Kindertagespflegeperson vor eine große Herausforderung, insbesondere auch, da die hälftige Erstattung der Beiträge bei den verschiedenen Versicherungen unterschiedlich durchgeführt wird.

Um Sie dabei zu unterstützen, werden wir Ihnen an diesem Abend die theoretischen Grundlagen und den praktischen Ablauf erläutern.
zur Anmeldung
www.kindertagespflege-ostalbkreis.de
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