Nr. 151 vom 09.04.2026
Anträge für die Personenbeförderungsgenehmigung jetzt digital möglich
Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr können im Ostalbkreis ab sofort ihre Genehmigungsanträge sowie sämtliche Folgeanträge bequem online stellen. Eine solche Genehmigung ist notwendig, um Personen gewerblich gegen Entgelt von A nach B zu befördern.
Im Ostalbkreis können Unternehmerinnen und Unternehmer nun nicht nur die erstmalige Beantragung einer Konzession für die Personenbeförderung, sondern auch alle regelmäßig erforderlichen Folgeanträge gemäß dem Personenbeförderungsgesetz digital einreichen. Der neue Online-Service bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Anträge für Ersterteilung, Verlängerung/Wiedererteilung, Übertragung und Erweiterung/Änderung mit wenigen Klicks zu erledigen.
Die Online-Anträge sind über die Homepage des Landratsamts Ostalbkreis unter https://www.ostalbkreis.de/personenbefoerderung abrufbar.
Mit diesem Angebot setzt die Kreisverwaltung die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich anzubieten. Der Online-Assistent zur Personenbeförderung wurde zentral vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Gebietsrechenzentrum ekom21 entwickelt und wird nun auch im Ostalbkreis genutzt. Das Prinzip "EfA - Einer für Alle" ermöglicht es, einmal entwickelte digitale Lösungen bundesweit zu übernehmen.


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