Nr. 143 vom 08.04.2026
Fälle von Newcastle Disease (Atypische Geflügelpest) in Deutschland
Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis informiert darüber, dass seit Mitte Februar in Deutschland erstmals wieder Fälle der Newcastle Disease (ND, Atypische Geflügelpest) aufgetreten sind. Nach ersten Meldungen in Brandenburg folgten weitere bestätigte Fälle in Bayern und Berlin.
Die ND geht in der Regel mit einer hohen Sterblichkeit, Abgeschlagenheit, Atemnot, nervösen Störungen, starkem Legeleistungsrückgang und Durchfall insbesondere bei Hühnern und Puten einher. Aufgrund der hohen Infektiosität ist meist die ganze Herde nach einer kurzen Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen infiziert. Eine wirksame Behandlung der Krankheit existiert nicht und ist auch nicht erlaubt, es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Für Hühner- und Putenhalter besteht ab dem ersten Tier, unabhängig von der Größe des Bestands (auch Hobbyhaltungen), eine gesetzliche Impfpflicht gegen ND. Hühner- und Putenhalter sollten deshalb unbedingt den Impfschutz ihrer Tiere überprüfen und die Impfung gegebenenfalls umgehend auffrischen lassen. Über die erfolgte ND-Impfung ist ein Nachweis vom Tierhalter aufzubewahren. Neben der regelmäßigen ND-Impfung können Halter ihren Geflügelbestand vor einem Seucheneintrag durch konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zuverlässig schützen.
Weitere Informationen zur Newcastle Disease, zu Impfschemata und Biosicherheitsmaßnahmen gibt es auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter:
tsk-bw.de/newcastle-disease-nd-in-deutschland-nachgewiesen
Hühner- und Putenhalter im Ostalbkreis melden sich bei verdächtigen Symptomen in ihrer Geflügelhaltung bitte umgehend beim Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis unter -Mail: veterinaeramt[at]ostalbkreis.de oder 07361 503-1830.


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