Nr. 121 vom 23.03.2026
Landratsamt ordnet Tempo 30 in Ortsdurchfahrten Heubach und Heubach-Buch an
In den Ortsdurchfahrten der Stadt Heubach wird künftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten. In der Ortsdurchfahrt Heubach-Buch wird die Geschwindigkeit künftig auf 30 km/h bei Nacht beschränkt. Das Landratsamt Ostalbkreis hat hierzu eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Die ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h betrifft die Bucher Hauptstraße (Ortsteil Heubach - L 1161), die Mögglinger Straße (L 1161), die Gmünder Straße (L 1161) und die Hauptstraße (L 1162) im Abschnitt zwischen den Hausnummern 115 – 133. Im Zuge der Bucher Hauptstraße (L 1161) in Heubach-Buch wird die Geschwindigkeitsbeschränkung künftig auf 30 km/h bei Nacht festgesetzt.
Anlass für die Geschwindigkeitsreduzierung sind Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte an Gebäuden, welche im Rahmen eines Lärmaktionsplans bestätigt und nachgewiesen wurden. Im Zuge der Ortsdurchfahrten in Heubach sind die zulässigen Grenzwerte sowohl tagsüber als auch nachts überschritten. Im Zuge der Ortsdurchfahrt Heubach-Buch sind die Grenzwerte lediglich bei Nacht überschritten.
Auf Antrag des Gemeinderats der Stadt Heubach und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Heubach wurde deshalb die bisher geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h herabgesetzt.
Die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch die bestehende stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Mögglinger Straße und flankierende mobile Geschwindigkeitsmessungen an weiteren Örtlichkeiten in Heubach und Heubach-Buch überwacht.


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