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Pressemitteilung

Nr. 538 vom 18.12.2025

Polizei und Landkreisverwaltung sensibilisieren Radfahrende für Beleuchtung und Helm in der dunklen Jahreszeit - Gemeinsame Kontrollaktion in Schwäbisch Gmünd

Am vergangenen Donnerstag (11. Dezember 2025) führten das Polizeipräsidium Aalen, das Landratsamt Ostalbkreis und die Stadt Schwäbisch Gmünd bei einsetzender Dämmerung eine gemeinsame Kontrollaktion zur Verkehrssicherheit von Radfahrenden durch. An der vielbefahrenen Kreuzung Klarenbergstraße / Gutenbergstraße wurden rund 50 Radlerinnen und Radler auf ihre Beleuchtung und Sichtbarkeit überprüft. Auch einzelne E-Scooter wurden durch die Polizei vor Ort kontrolliert. Die Aktion ist Teil der gemeinsamen Präventionsarbeit von Polizei und Landkreisverwaltung und soll für Unfallgefahren sensibilisieren.

Gerade in der dunklen Winterzeit werden Radfahrende ohne funktionierende oder ausreichende Beleuchtung von anderen Verkehrsteilnehmenden oftmals zu spät oder gar nicht wahrgenommen. Dies kann zu schweren Unfällen etwa beim Abbiegen, Queren oder Überholen führen. Fehlende Sichtbarkeit erhöht nicht nur das eigene Unfallrisiko, sondern kann auch andere Verkehrsteilnehmende zu riskanten Ausweichmanövern verleiten. Außerdem werden ohne funktionierende Scheinwerfer am Fahrrad Fußgänger oder Hindernisse auf der Fahrbahn leicht übersehen, was ebenfalls die Unfallgefahr erhöht.

Die Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Aalen erläuterten vor Ort die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 67 StVZO): Fahrräder müssen mit einem weißen Frontlicht, einem roten Rücklicht sowie mehreren Reflektoren ausgestattet sein – vorne, hinten, an den Rädern und an den Pedalen. Wer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro; bei Unfällen aufgrund fehlender Lichttechnik werden 35 Euro fällig.

Nach Überprüfung der Lichteinrichtungen an den Fahrrädern gaben die Beamtinnen und Beamten Hinweise zur Behebung festgestellter Mängel und informierten über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie etwa reflektierende Kleidung oder zusätzliche Reflektoren am Fahrrad. Unterstützt wurde die Aktion durch Mitarbeitende des Geschäftsbereichs Nachhaltige Mobilität des Landratsamts sowie durch die Stadt Schwäbisch Gmünd, die sich im Rahmen der Nikolausaktion „Schön, dich zu sehen“ der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen (AGFK-BW) beteiligte. Gemeinsam wurden Warnwesten, reflektierende Aufkleber und StVZO-konforme Beleuchtungssets der Landesinitiative RadKultur verteilt, um akute Mängel unmittelbar vor Ort beheben zu können. Besonders gut ausgestattete Radfahrende erhielten zur Anerkennung ein Schokoherz der AGFK.

Viele Radler lobten die Aktion und nutzten die Gelegenheit, ihre Erfahrungen mit gefährlichen Verkehrssituationen zu teilen – von unübersichtlichen Kreuzungen über hohe Bordsteinkanten bis hin zu dichtem Verkehr in der Dämmerung. Trotz eigener guter Ausstattung berichteten einige Radler weiterhin von Unsicherheitsgefühlen im abendlichen Straßenverkehr, insbesondere an Kreuzungen und auf stark befahrenen Straßen.

Das Fazit der Beteiligten fiel ermutigend aus: Der Großteil der kontrollierten Fahrräder war verkehrssicher ausgestattet. Allerdings wurden die allermeisten Radlerinnen und Radler ohne Helm angetroffen. Ein Umstand, der sich aus Sicht der Polizei angesichts der steigenden Zahl an schweren Fahrradunfällen in jedem Fall noch ändern müsse. Während viele Radler auf den Helm etwa aus Bequemlichkeit verzichten oder sich auch ohne Helm sicher fühlen, ist die Wirksamkeit eines Fahrradhelms zum Schutz vor schweren Kopfverletzungen wissenschaftlich unumstritten: Laut der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) ließen sich nahezu 90 Prozent aller Schädel-Hirn-Verletzungen durch das Tragen eines Fahrradhelms vermeiden. Der Helm ist laut DGU deshalb so entscheidend, weil Kopfverletzungen für die Hälfte aller Todesfälle bei unbehelmten Radfahrern verantwortlich seien. Ohne Helm kann schon ein einfacher Sturz mit dem Fahrrad zu lebensverändernden bis tödlichen Kopfverletzungen führen.

Um in der dunklen Jahreszeit sicher unterwegs zu sein, appellieren Polizei und Landkreisverwaltung auf gute Sichtbarkeit zu achten: Radfahrende sollten regelmäßig ihre Beleuchtung prüfen und nur mit verkehrssicheren Fahrrädern unterwegs sein. Eltern sollten zudem die Fahrräder ihrer Kinder regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüfen und auf reflektierende Kleidung achten. Empfohlen werden reflektierende Westen oder Jacken, neonfarbene Helme oder Helmüberzieher sowie reflektierende Elemente an Rucksäcken, Armen und Beinen. Zusätzliche reflektierende Elemente am Fahrrad und das Tragen eines Helms erhöhen die eigene Sicherheit maßgeblich und können im Ernstfall schwere Verletzungen verhindern.

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