Nr. 513 vom 02.12.2025
Fördermaßnahme Streuobstschnitt wird fortgeführt
Seit nunmehr zehn Jahren wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen in Baden- Württemberg vom Land finanziell unterstützt. Ziel der Maßnahmen sind Erhalt und Entwicklung der landschaftsprägenden Streuobstbestände und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 steht nun die nächste Förderperiode an. Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Großkronige Obstbäume, weiträumige Abstände und Stammhöhen von mindesten 140 Zentimetern sind einige der Voraussetzungen. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.
Unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/ gibt es Details zu den weiteren Fördervoraussetzungen und das Antragsformular.
Fragen dazu beantworten gerne die Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt Ostalbkreis:
Christiane Karger für den Altkreis Aalen: 07961 567-3631, christiane.karger[at]ostalbkreis.de
Franz-Josef Klement für den Altkreis Schwäbisch Gmünd: 07171 32-4350,
franz-josef.klement[at]ostalbkreis.de


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