Nr. 467 vom 03.11.2025
Landratsamt erweitert Online-Angebot - Antrag für den Führerscheinumtausch kann ab November digital gestellt werden
Die Digitalisierung bei der Landkreisverwaltung kommt voran. Inzwischen bietet der Ostalbkreis auf seiner Website über 160 Online-Antragsverfahren nach dem Online-Zugangsgesetz, kurz OZG, und viele weitere Online-Anträge. Ab Anfang November kommt ein neuer digitaler Kundenservice hinzu: Der verpflichtende Führerscheinumtausch kann online erfolgen.
"Der verpflichtende Führerscheinumtausch betrifft auch in den nächsten Jahren eine große Breite unserer Bevölkerung. Es ist unser Ziel, dieses und viele weitere Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger so unkompliziert und komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit der Einführung des Online-Antrags zum Führerscheinumtausch bieten wir nun eine zeitgemäße, schnelle und vor allem bürgernahe Lösung. Niemand muss mehr extra ins Landratsamt kommen, der Antrag kann bequem von zu Hause aus gestellt werden. Das spart nicht nur Wege, sondern auch wertvolle Zeit und ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu einer vollständig digitalen und serviceorientierten Verwaltung im Ostalbkreis", erklärt Landrat Dr. Joachim Bläse.
Die Antragstellung kann über www.kundenservice.ostalbkreis.de, Formulare/Online-Anträge, Straßenverkehr, Fahrerlaubnis/Führerschein erfolgen. Hier stehen übrigens auch die Online-Anträge "Führerschein beantragen (Ersterteilung)", "Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen" und "Führerschein - Erweiterung beantragen" bereits zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Online-Antragstellung
Für die Antragstellung gibt es zwei verschiedene Wege: Entweder kann die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp verwendet werden. Alternativ kann der Online-Antrag ohne die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. In diesem Fall wird der Personalausweis, Reisepass oder ein vergleichbares Ausweisdokument benötigt. Zudem braucht es im weiteren Verlauf des Online-Antrags das bisherige Führerscheindokument und ein biometrisches Lichtbild.
In das Antragsverfahren integriert ist die Bezahlfunktion per PayPal oder Kreditkarte. Die erfolgreiche Übermittlung des Online-Antrags wird am Ende durch eine automatische E-Mail-Benachrichtigung bestätigt.
Damit der Online-Antrag an die Fahrerlaubnisbehörden des Landratsamts übermittelt werden kann, müssen alle Unterlagen vollständig sein.
Welche Umtauschfristen gelten
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Der aufgrund einer EU-Richtlinie zwingend vorgeschriebene Umtausch sieht dabei einen Stufenplan für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre vor.
Folgende Fristen gelten für
- Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Der Umtausch erfolgt in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953: 19.01.2033 1953 - 1958: 19.01.2022 (Frist war wegen Corona-Pandemie bis 19.07.2022 verlängert worden) 1959 - 1964: 19.01.2023 1965 - 1970: 19.01.2024 1971 oder später: 19.01.2025 - Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033
Nach Ablauf der genannten Fristen verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiter gültig. Im Falle einer polizeilichen Kontrolle kann bei nicht umgetauschtem Führerschein ein Verwarnungsgeld erhoben werden.
Für Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter 07361 503-1542 oder per E-Mail fahrerlaubnisbehoerde-aa@ostalbkreis.de gerne zur Verfügung.


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