Nr. 464 vom 31.10.2025
Jetzt an den Grippeschutz denken: Gesundheitsamt des Ostalbkreises rät zur Schutzimpfung
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind die erste Anlaufstelle beim Thema Grippeschutz – sie beraten, klären auf und impfen mit der notwendigen medizinischen Kompetenz. Das betonen die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Anna Rohr und Landrat Dr. Joachim Bläse vor dem Hintergrund der nun anstehenden Herbst-Winter-Saison.
Mit dem Einzug des Herbstes steigt das Risiko für akute Atemwegsinfektionen. Eine rechtzeitige Grippeschutzimpfung bietet wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung vor allem über 60-Jährigen, Schwangeren, Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko aufgrund eines Grundleidens, wie etwa chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, Immundefizienz oder HIV, sowie Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- oder Pflegeheimen. Empfohlen wird für diesen Personenkreis zudem eine Impfung gegen COVID-19 und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV).
„Mit einer Grippeschutzimpfung schützen wir nicht nur uns selbst, sondern auch Familie, Freunde und Arbeitskollegen. Jeder Pieks hilft, die jährlich anstehende Grippewelle abzumildern“, sagte Landrat Dr. Joachim Bläse in Aalen. „Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Ich rate, die Empfehlung der STIKO ernst zu nehmen und sich rechtzeitig impfen zu lassen. Jetzt bis Mitte Dezember ist der ideale Zeitraum“, so Dr. Anna Rohr, die Leiterin des Geschäftsbereichs Gesundheit im Landratsamt Ostalbkreis.
Grippeviren lösen eine akute Erkrankung der Atemwege aus, die schwer oder sogar lebensbedrohlich verlaufen kann. Ursache von Erkältungen oder grippalen Infekten sind andere Erreger. Grippeviren verändern sich und können dadurch neue Varianten bilden. Aufgrund der Varianten können Personen sich im Laufe ihres Lebens mehrfach mit Grippeviren anstecken und erkranken. Eine Grippeimpfung schützt allerdings nicht nur vor der eigentlichen Virusinfektion, sondern auch vor etwaigen Folgeerkrankungen. Da eine Grippeerkrankung starke Entzündungsreaktionen im Körper auslösen kann, kann es im Anschluss häufiger zu akuten Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden in der Grippesaison 2024/25 rund 390.000 Erkrankungsfälle registriert, davon etwa 34.600 in Baden-Württemberg. Insgesamt verstarben 1.754 Menschen an den Folgen einer Influenza-Infektion – rund 90 Prozent von ihnen waren 60 Jahre oder älter.
Impfungen in Arztpraxen und Apotheken möglich
Die Impfungen gegen Grippe und COVID-19 können in der Regel beim selben Termin verabreicht werden und werden in Arztpraxen angeboten. Für Personen ab dem 18. Geburtstag ist eine Grippeimpfung auch in vielen Apotheken möglich. Weitere Impfungen, wie beispielsweise die Impfung gegen RSV, dürfen bislang ausschließlich in Arztpraxen verabreicht werden.
Die in Deutschland verwendeten Impfstoffe gelten als äußerst sicher. Leichte Reaktionen wie Schmerzen oder Rötungen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen oder ein allgemeines Schwächegefühl können nach der Impfung auftreten, verschwinden jedoch meist nach wenigen Tagen wieder. Schwere Nebenwirkungen, etwa allergische Sofortreaktionen, sind hingegen äußerst selten.
Weitere Informationen zur Influenza und zur Grippeschutzimpfung gibt es auf der Internetseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) unter www.infektionsschutz.de/ .


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