Nr. 433 vom 17.10.2025
Landratsamt ordnet Sperrung eines Feldwegs zwischen K 3319 und B 290 auf Höhe Rainau-Saverwang an
Die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ostalbkreis hat die Sperrung des Feldwegs zwischen der K 3319 und der B 290 auf Höhe Rainau-Saverwang angeordnet. Hintergrund dieser Entscheidung ist die wiederholte und verbotswidrige Nutzung des Feldwegs als Abkürzung durch zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Trotz bestehender Verkehrsregelungen nutzen immer mehr Autofahrer diesen Weg, um Zeit zu sparen und von der K 3319 zur B 290 oder umgekehrt zu gelangen.
Verkehrszählungen des Landratsamts haben ergeben, dass an manchen Tagen mehrere hundert solcher verbotenen Abkürzungsfahrten stattfinden. Besonders problematisch wird diese Situation insbesondere bei Abbiegevorgängen von der B 290 auf den Feldweg bzw. von dem Feldweg auf die B 290. Dadurch wird der Verkehrsfluss auf der B 290 beeinträchtigt und das Unfallrisiko erheblich erhöht. In der jüngeren Vergangenheit kam es bereits zu mehreren Unfällen, die auf diese Gefährdungen zurückzuführen sind.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Unfallgeschehen zu minimieren, wird der Feldweg nun dauerhaft gesperrt. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und trägt dazu bei, gefährliche Situationen an der B 290 zu vermeiden.
Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken ist weiterhin aus Richtung Saverwang oder alternativ über das umliegende land- und forstwirtschaftliche Wegenetz möglich. Für den Fußgänger- und Radverkehr ist der Weg weiterhin aus beiden Richtungen passierbar.
Die Landkreisverwaltung appelliert an die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer, die bestehenden Verkehrsregeln zu respektieren. Nur so kann die Sicherheit auf unseren Straßen dauerhaft gewährleistet werden. Die Sperrung des Feldwegs wird durch die Straßenmeisterei Ellwangen voraussichtlich am 27.10.2025 ausgeführt.


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