Nr. 378 vom 10.09.2025
Landratsamt Ostalbkreis ordnet Tempo 40 in Bopfingen-Oberdorf an
In der Ortsdurchfahrt Bopfingen-Oberdorf wird künftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gelten. Das Landratsamt Ostalbkreis hat hierzu eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Die neue Regelung betrifft die Ellwanger Straße (L 1070) im Abschnitt zwischen der Einmündung Aalener Straße (B 29) und der Hausnummer Ellwanger Straße 84. Sie gilt dauerhaft in beide Fahrtrichtungen für alle Fahrzeugarten. Die Straßenmeisterei des Ostalbkreises bringt die erforderlichen Verkehrszeichen voraussichtlich bis Ende Oktober an.
Anlass für die Geschwindigkeitsreduzierung sind Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Lärmgrenzwerte an Gebäuden, die durch ein Gutachten bestätigt wurden. Sowohl tagsüber als auch nachts werden die Werte überschritten. Auf Antrag des Ortschaftsrats Oberdorf und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Bopfingen wurde deshalb die bisher geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h herabgesetzt.
Im Zuge der Neuregelung entfällt zugleich die bislang gültige Nachtbeschränkung von 30 km/h für den Lkw-Verkehr. Die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch die bestehende stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Ellwanger Straße überwacht.
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