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Pressemitteilung

Nr. 298 vom 15.07.2025

Keine falsche Tierliebe im Urlaub

Mit der nahenden Urlaubszeit werden tierliebe Urlauber wieder mit humpelnden und bettelnden Hunden am Strand vieler Urlaubsorte konfrontiert, die das Herz erweichen. Deshalb rät der Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landratsamts Ostalbkreis dringend davon ab, die Tiere einfach einzupacken und mit nach Deutschland zu nehmen. Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Urlauber von Tierschutzorganisationen angesprochen werden, Tiere als Flugpaten mit nach Deutschland zu nehmen.

Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland aufnehmen will, muss sich zuvor über die notwendigen Verbringungsvoraussetzungen erkundigen und diese erfüllen, damit ein Tier legal nach Deutschland gebracht werden kann und später keine bösen Überraschungen das neue Glück mit dem Vierbeiner trüben.

Voraussetzungen sind neben einem Chip eine gültigen Tollwutimpfung (gültig ist diese ab 21 Tagen nach erfolgter Tollwutimpfung), dokumentiert in einem EU-Heimtierausweis, ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und je nach Urlaubsland (EU-Mitgliedsstaat oder Drittland, wie z.B. Türkei) verschiedene Quarantänezeiten im Urlaubsland sowie ggf. noch eine Tollwut-Titerbestimmung, bevor das Tier nach Deutschland verbracht werden darf. Außerdem sollte das Tier frei von Krankheiten und in einem transportfähigen Zustand sein, denn häufig erkranken die Tiere nach dem Transport und sterben nicht selten kurz nach ihrer Ankunft an diesen Krankheiten.

Werden hier die Anforderungen für eine legale Einfuhr des Vierbeiners nach Deutschland nicht eingehalten, müssen die Tiere in Quarantäne gebracht werden. So werden für den Urlauber hohe Unkosten für Tollwut-Quarantäne, behördliche Maßnahmen und tierärztliche Behandlung die Folge sein. Da in einigen EU-Ländern und vor allem in Drittländern Tollwut noch sehr weit verbreitet ist, gefährdet man sich selbst und die Personen im unmittelbaren Umfeld sowie die Tiere und den Tollwut-frei-Status Deutschlands.

Der Geschäftsbereich Veterinärwesen rät deshalb dringend, die Hunde an ihrem Herkunftsort zu belassen und besser eine vor Ort tätige Tierschutzorganisation, die dem Tierleid durch gezielte Kastrations-, Tierschutz- und Impfprogramme vor Ort Einhalt gebietet, finanziell zu unterstützen. In den hiesigen Tierheimen findet sich bestimmt ein geeigneter vierbeiniger Partner.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312