Nr. 295 vom 11.07.2025
Hilfe für den Wald im Klimawandel – Bodenschutzkalkung im Nordosten des Ostalbkreises beginnt
Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, findet ab 14.07.2025 auf Waldflächen des Forstbetriebes Fürst Wallerstein eine Bodenschutzkalkung mithilfe eines Unimogs mit Gebläse statt. Das zu kalkende Waldgebiet umfasst die Gemarkungen Geislingen, Nordhausen, Tannhausen, Unterschneidheim und Zöbingen. Je nach Wetterlage wird die Maßnahme rund zwei Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit kann der Waldzutritt vorübergehend eingeschränkt sein.
"Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von Waldflächen die vom Menschen verursachte Versauerung der Waldböden abmildert, die Bäume in ihrer Vitalität und Widerstandskraft gegenüber Trockenheit stärkt und ein reiches Bodenleben fördert. Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Bodenleben und stabile Waldbestände. Aus diesen beziehen wir unter anderem über 70 Prozent unserer Trinkwassers im Land", erläutert der Kalkungsbeauftragte der Unteren Forstbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis, Marc Weingart.
Baden-Württemberg setzt seit rund zehn Jahren Gemische aus natürlichem Dolomitgestein, Holzasche und Wasser für die Bodenschutzkalkung ein, die entweder mit Hubschrauber ausgebracht oder mittels speziell ausgerüsteter Fahrzeuge vom Boden aus verblasen werden. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial besteht nicht. In den berührten Waldgebieten kommt es während der Ausbringungsarbeiten zu Wegesperrungen. "Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten die Sperrhinweise beachten, denn es ist mit einem erhöhten LKW-Verkehr aufgrund der Materialanlieferungen zurechnen. Auch wird es zu einer gewissen Staubentwicklung kommen", betont Weingart. Schon der nächste Regenschauer werde den Kalkstaub aber in den Boden spülen, wo er auch hin solle.
Die Planung und Überwachung der Durchführung übernimmt die Untere Forstbehörde des Ostalbkreises. Für die Planung der Bodenschutzkalkung wurden zahlreiche in einem GIS-System erfasste Informationen über den Bodenzustand durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg herangezogen. Auf diesen Grundlagen werden Karten erstellt, die als Planungsgrundlage der Kalkungsmaßnahme dienen. Auf Grundlage dieser Karten erfolgt eine Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde. Die Kalkungsmaßnahmen werden anschließend zentral von der landesweit zuständigen höheren Forstbehörde, der Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg, ausgeschrieben und die Durchführung der Maßnahme von den Forstleuten vor Ort überwacht.
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