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Pressemitteilung

Nr. 285 vom 09.07.2025

Ostalbkreis verbietet Wasserentnahme aus Gewässern mit Allgemeinverfügung

Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, ist ab dem 10. Juli 2025 die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen ohne behördliche Erlaubnis in allen Gemeinden des Kreises untersagt. Die Landkreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Kreis-Website www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut zur Verfügung steht.

Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen durch Schöpfen mit Handgefäßen und für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Außerdem müssen alle vom Landratsamt erlaubten Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf ein unbedingtes Mindestmaß beschränkt werden. Sofern in der wasserrechtlichen Erlaubnis keine Regelungen zur Mindestwasserführung des Gewässers enthalten sein sollte, gelten die in der Allgemeinverfügung genannten Abflüsse.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2025.

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Die unerlaubte Wasserentnahme ist bis 30. September 2025 durch Allgemeinverfügung des Landratsamts Ostalbkreis verboten.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312