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Pressemitteilung

Nr. 265 vom 26.06.2025

Führerscheinstellen des Landratsamts erweitern Online-Angebot

Anträge für das Begleitete Fahren ab 17 und für Erweiterung einer Fahrerlaubnis können digital gestellt werden

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ostalbkreis baut ihren digitalen Kundenservice weiter aus. Ab dem 1. Juli 2025 stehen neben dem bereits bestehenden Online-Antrag für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nun auch die Anträge für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sowie für die Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen online zur Verfügung.

Mit dieser Erweiterung des Online-Angebots bietet das Landratsamt Ostalbkreis den Bürgerinnen und Bürgern einfachere und zeitsparende Verwaltungsprozesse. Anträge können bequem von zu Hause aus gestellt werden – rund um die Uhr und ohne Wartezeiten.

Was ändert sich konkret ab dem 1. Juli?

  • BF17 (Begleitetes Fahren ab 17): Jugendliche können den Antrag zur Teilnahme am begleiteten Fahren für die Führerscheinklassen B und BE nun digital einreichen.

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis: Wer seine bestehende Fahrerlaubnis auf weitere Führerscheinklassen ausweiten möchte, kann dies nun auch digital beantragen. Der Online-Antrag zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen sowie den Eintrag der Schlüsselzahl 96 und der Schlüsselzahl 196 digital gestellt werden.


"Die Digitalisierung unserer Dienstleistungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung", erklärt Landrat Dr. Joachim Bläse. "Wir freuen uns, mit der Ausweitung des Online-Angebots mehr Flexibilität und Servicequalität zu bieten."

Die Antragstellung kann über www.kundenservice.ostalbkreis.de, Formulare/Online-Anträge, Straßenverkehr, Fahrerlaubnis/Führerschein erfolgen. Hier stehen die Online-Anträge "Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen" und "Führerschein - Erweiterung beantragen" zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Online-Antragstellung
Für die Antragstellung wird ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, ein BundID-Konto sowie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp benötigt. Diese ist kostenlos im App Store oder Play Store verfügbar. Außerdem sollten gescannt oder abfotografiert folgende Nachweise vorhanden sein:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren:
eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson (Vorder- und Rückseite)

Nach dem Start des Online-Antrags ist als zweiter Schritt der Login oder eine Neuregistrierung auf der Website der BundID erforderlich. Im dritten Schritt muss man sich mit seinem Online-Ausweis identifizieren. Anschließend werden die persönlichen Daten automatisch ausgelesen und die digitalen Nachweise müssen hochgeladen werden. Ins Antragsverfahren integriert ist die Bezahlfunktion per PayPal oder Kreditkarte. Die erfolgreiche Übermittlung des Online-Antrags wird am Ende durch eine automatische E-Mail-Benachrichtigung bestätigt.
Damit der Online-Antrag an die Fahrerlaubnisbehörden des Landratsamts übermittelt werden kann, müssen alle Unterlagen vollständig sein.

Für Fragen oder bei Unklarheiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter 07361 503-1542 oder per E-Mail fahrerlaubnisbehoerde-aa[at]ostalbkreis.de gerne zur Verfügung.

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Online-Service / Digitaler Kundenservice
Fahrerlaubnisbehörde

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312