Nr. 194 vom 14.05.2025
Borkenkäfer schwärmen aus – Maßnahmen sind erforderlich
Das Forstdezernat Ostalbkreis informiert über die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Borkenkäfer und fordert alle Waldbesitzenden dazu auf, diese umzusetzen.
Mit den ansteigenden Temperaturen rückt das Thema "Borkenkäfer" in den Nadelwäldern des Ostalbkreises wieder in den Mittelpunkt. Der Schwärmflug hat bereits begonnen.
"Eine Borkenkäfer-Population ohne entsprechendes Management entwickelt sich exponentiell", erklärt Forstdezernent Jens-Olaf Weiher. "Besiedeln die überwinterten Elternkäfer eine vom Sturm geworfene Fichte, kann die Anfang Mai daraus ausfliegende erste Generation bis zu 20 weitere Fichten befallen. Die zweite Generation befällt erneut bis zu 400 Bäume und sollte es zu einer dritten Generation kommen, wären bis zu 8.000 Fichten gefährdet. Besonders wichtig und wirkungsvoll bei der Borkenkäfer-Bekämpfung sind daher alle Maßnahmen, die zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ergriffen werden.
Die Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg stellt als neuen Service tagesaktuell Karten zur Entwicklung der Borkenkäfer zur Verfügung", erklärt Weiher.
Alle Waldbesitzenden sind daher aufgerufen, in ihren Wäldern ab sofort folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Frischholzpolter und Sturmholz aus dem Winter müssen schnellstmöglich ins Sägewerk geliefert werden. Ist eine Abfuhr vor Ausflug der Borkenkäfer nicht möglich, bleiben nur die folgenden Optionen: die Stämme außerhalb des Waldes lagern (mindestens 500 m vom Wald entfernt), die Stämme im Wald entrinden oder hacken und - als letzte Alternative - die Stämme auf dem Polter mit einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel durch eine sachkundige Person behandeln zu lassen.
Gleichzeitig sind intensive Kontrolle auf Stehendbefall in Fichtenbeständen notwendig. Dies muss wöchentlich und Baum für Baum erfolgen.
Befallsmerkmale sind zunächst Harztropfen (Baum kann sich ggfs. noch erfolgreich wehren) und/oder Bohrmehl (Baum wird erfolgreich besiedelt, Bruten werden angelegt). Im späteren Befallsverlauf kommen Spechtabschläge der Rinde (ab Larvenstadium) und Kronenverfärbung bzw. Nadelabfall dazu.
Sollten sich einzelne Waldbesitzende nicht an der Borkenkäferbekämpfung beteiligen, kann die untere Forstbehörde des Ostalbkreises nach § 68 Landeswaldgesetz entsprechende Maßnahmen anordnen.
Waldbesitzende erhalten Beratung bei den Revierleitern, im Forstdezernat in Aalen oder den Forst-Außenstellen in Schwäbisch Gmünd und Bopfingen.
Informationen sind unter www.fva-bw.de und www.ostalbkreis.de/wald zu finden.
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