Nr. 144 vom 09.04.2025
Landratsamt ordnet Tempo 30 in der Essinger Ortsdurchfahrt an
Voraussichtlich bis Ende April wird die Straßenmeisterei des Ostalbkreises in der Hauptstraße sowie der Bahnhofstraße in Essingen Tempo 30-Verkehrszeichen anbringen. Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung erstreckt sich dann vom südlichen Ortseingang (Richtung Lauterburg) bis auf Höhe der AVIA-Tankstelle und gilt für beide Fahrtrichtungen ohne zeitliche Beschränkung für alle Fahrzeugarten.
Anlass für die Geschwindigkeitsreduzierung sind gutachterlich nachgewiesene Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte an Gebäuden durch vom Verkehr verursachte Lärmemissionen. Die zulässigen Grenzwerte sind sowohl tagsüber als auch nachts überschritten. Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb auf Antrag der Gemeinde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, mit der die bisher geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird.
Zur Überwachung der künftig geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird in den nächsten Wochen in der Bahnhofstraße auf Höhe des Feuerwehrhauses eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage eingerichtet, die in beide Richtungen messen kann.
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