Nr. 131 vom 27.03.2025
Katastrophenschutzübung im Ostalbkreis - Einsatzkräfte üben das 'Fahren im geschlossenen Verband'
Die überregionale Hilfe in Bezug auf Großschadenslagen, Anforderungen anderer Regierungspräsidien oder Bundesländer nimmt immer mehr zu. Um Einsatzmaterial und Einsatzkräfte schnell in die betroffenen Gebiete zu verlegen, wird dafür im "geschlossenen Verband" gefahren. Um einerseits die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren und andererseits den Einsatzkräften ein sicheres Fahrgefühl für diese besondere Form des Fahrens zu vermitteln, findet am Samstag, 5. April 2025 ab 8:00 Uhr eine vom Landratsamt Ostalbkreis koordinierte Übung statt. Hierbei kann es bis etwa 14:30 Uhr zu kurzfristigen Verkehrsbeeinträchtigungen im östlichen Kreis kommen.
Rund 70 Einsatzkräfte, aufgeteilt auf 20 Fahrzeuge von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie dem Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamts, bilden an diesem Tag zusammen einen Marschverband. Dieser wird sich von der B 29 aus Aalen in Richtung Westhausen und dann über die A 7 auf das Gebiet Härtsfeld-Ipf verteilen. Den Teilnehmenden wurden die Grundlagen zum "Fahren im geschlossenen Verband" in einer Onlineschulung erläutert. Dabei standen Rechtsgrundlagen, Kommunikation im Katastrophenfall zwischen den verschiedenen Organisationen und richtiges Fahrverhalten im geschlossenen Verband auf dem Programm. Am Übungstag soll das theoretische Wissen dann umgesetzt werden.
Wichtig für alle Verkehrsteilnehmer zu wissen ist, dass ein geschlossener Verband aus mindestens drei Fahrzeugen bestehen und einheitlich gekennzeichnet sein muss. Die Kennzeichnung kann durch eingeschaltetes blaues Blinklicht aller Fahrzeuge oder durch die Kennzeichnung aller Fahrzeuge mit blauer Flagge erfolgen, wobei das letzte Fahrzeug eine grüne Flagge trägt. Ein geschlossener Verband wird umgangssprachlich auch Kolonne genannt. Diese Kolonne gilt als ein Fahrzeug im Straßenverkehr und darf von anderen Verkehrsteilnehmern nicht getrennt werden. Das heißt, das Überholen einzelner Fahrzeuge und das Einscheren in die Kolonne hinein ist nicht zulässig.
Landrat Dr. Joachim Bläse, der die Einsatzkräfte an einer Zwischenstation der Kolonnenfahrt, besuchen wird, betont: "Die Katastrophenschutzübung verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und Feuerwehren bereits von Beginn an eng zusammenarbeiten, um für die Bürgerinnen und Bürger in der Not schnelle Hilfe leisten zu können."
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