Nr. 118 vom 24.03.2025
Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden künftig wieder kreisweit beim Landratsamt bearbeitet
Stadt Schwäbisch Gmünd gibt Aufgabe an den Landkreis zurück
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die Kinderzuschlag oder Wohngeld gewährt wird, erhalten sogenannte Bildungs- und Teilhabe-Leistungen. Diese beinhalten eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf, die Kosten für eine Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Schülerbeförderung. Auch Kosten für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote werden übernommen.
Der Kreistag hat nun in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Rückdelegation der Bearbeitung von Anträgen auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd an das Landratsamt Ostalbkreis zum 01.04.2025 beschlossen.
Somit werden zukünftig auch die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz für Haushalte aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, vom Sachgebiet Ausbildungsförderung, Wohngeld und Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Ostalbkreis bearbeitet.
Was bedeutet das für eingereichte Anträge und bereits bewilligte Leistungen?
Laufende Fallakten sowie noch offene Anträge werden von der Stadt Schwäbisch Gmünd an das Landratsamt Ostalbkreis abgegeben. Bereits bewilligte Zahlungen werden nahtlos weitergeführt.
Anträge und weitere Unterlagen können zukünftig bei den Sozialen Hilfen in der Außenstelle des Landratsamtes Ostalbkreis in der Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd und im Landratsamt Ostalbkreis in der Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, abgegeben werden.
Kontakt:
E-Mail butgd[at]ostalbkreis.de
Tel. 07361 503-1427 und -1431
Mehr zu diesem Thema
Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Wohngeld- Kinderzuschlagsempfänger)
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