Nr. 88 vom 06.03.2025
'ESF Plus': Projektanträge für 2026 und 2027 können ab dem 31.03.2025 bei der L-Bank eingereicht werden
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird als "ESF Plus" weiterhin Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen unterstützen. Auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 werden die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant. Somit bleibt die regionale Umsetzung ein wichtiges Struktur- und Qualitätsmerkmal des ESF in Baden-Württemberg.
Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds für den Ostalbkreis hat die regionale Strategie zur Umsetzung des Programms für die Jahre 2026 und 2027 der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 überarbeitet.
Dem Ostalbkreis stehen in der laufenden Förderperiode insgesamt pro Jahr 263.200 Euro zu Verfügung, die über die regionale Geschäftsstelle des ESF für Projekte mit arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung eingesetzt werden können. Diese Mittel ermöglichen es dem Landkreis auch zukünftig, Projekte zu fördern, die das Ziel verfolgen, den Zugang zu Arbeitsplätzen zu verbessern sowie die soziale Integration von benachteiligten Menschen zu fördern. Der Blick richtet sich u. a. auf Langzeitarbeitslose, Erziehende mit bestimmten Problemlagen sowie benachteiligte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund vielfältiger Problemlagen von Schulabbruch bedroht sind und bedingt als ausbildungsreif gelten.
Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung über das Programm für den ESF Plus des Landes Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027. Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil des ESF Plus sollte nicht unter 30 Prozent sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden.
Interessierte Antragstellerinnen und Antragssteller werden gebeten, ihren zweijährigen ESF-Projektantrag für die Jahre 2026 und 2027 bis zum 31.05.2025 über die dafür zur Verfügung stehende Plattform bei der L-Bank in Karlsruhe und vorab bis zum 21.05.2025 bei der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt einzureichen. Grundsätzlich werden im Rahmen der regionalen Förderung im Ostalbkreis zweijährige Projekte gefördert.
Detailliert können die Ziele und die Zielgruppen in der ESF-Strategie für den Ostalbkreis unter www.ostalbkreis.de eingesehen werden. Für die Antragstellung erforderliche Antragsmodalitäten, Auswahlkriterien und sonstige Informationen zu den ESF-Förderanträgen, die für die Auswahl der regionalen Projekte im Juni Gültigkeit haben werden, können auf der Homepage des ESF in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de abgerufen werden.
In der Vergabesitzung am 27. Juni 2025 entscheidet dann der ESF-Arbeitskreis im Ostalbkreis, welche eingereichten Projekte ein positives Votum erhalten werden.
Für Fragen und weitere Informationen steht Hermine Nowottnick, Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds, unter Tel. 0170 3679706 oder hermine.nowottnick[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.
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