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Pressemitteilung

Nr. 63 vom 24.02.2025

Sperrzeitregelungen für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Fastnachtszeit 2025

Gemäß § 9 Abs. 2 Gaststättenverordnung (GastVO) beginnt die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten in der Nacht vom Rosenmontag (03.03.2025) zum Fastnachtsdienstag (04.03.2025) um 5:00 Uhr. Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen gemäß § 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312