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Pressemitteilung

Nr. 48 vom 14.02.2025

Ostalbkreis und GOA informieren zum Thema Alttextilien - Weiteres Vorgehen jetzt mit Kommunen abgestimmt

Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle wurde ab dem 1. Januar 2025 EU-weit eingeführt. Damit dürfen Altkleider, Bettwäsche und andere nicht verschmutzte Textilien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Im Ostalbkreis wurde diese Getrenntsammlung von Alttextilien durch die vorhandenen Container von gemeinnützigen Vereinen bereits flächendeckend ermöglicht.

Der Markt für Alttextilien ist stark eingebrochen, weshalb einige gemeinnützige Vereine die Sammlung eingestellt und ihre Container abgezogen haben. Um im Ostalbkreis auch weiterhin die Getrenntsammlungspflicht gewährleisten zu können, hat der Ostalbkreis mit der GOA und den Kommunen das weitere gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Sofern nicht bereits vorhanden, werden auf allen 18 Wertstoffhöfen im Ostalbkreis Altkleidercontainer aufgestellt. Ergänzend können die Kommunen der GOA Stellflächen zur Aufstellung von weiteren Altkleidercontainern melden, die diese dann mit Entsorgungsfirmen koordiniert. So kann die Aufstellung der Container durch die Firmen erfolgen. Durch diese Maßnahmen ist im Ostalbkreis weiterhin ein flächendeckendes Angebot zur Erfassung von Alttextilien gewährleistet. Die Angebote werden kostenlos erbracht.

Kreisverwaltung und GOA weisen ausdrücklich darauf hin, dass an den Containerstandorten außerhalb der Container keine Säcke mit Textilien oder anderen Gegenständen abgelegt werden dürfen. Bereits nach zwei Tagen werden wild abgelagerte Textilien durch Witterung und Verschmutzung unbrauchbar und können nicht mehr verwertet werden. Dieses Ablegen stellt eine "wilde Müllablagerung" dar. Es entstehen zusätzliche Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen, und bindet wertvolle personelle Ressourcen.

Durch die getrennte Sammlung trägt jeder zu einer sauberen Ostalb und zur Vermeidung und Schonung der Rohstoffe bei.

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312