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Pressemitteilung

Nr. 41 vom 11.02.2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Landrat Dr. Joachim Bläse ruft in seiner Funktion als Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 269 "Backnang-Schwäbisch Gmünd" und 270 "Aalen-Heidenheim" alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe auf.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Wahlen zum 21. Bundestag statt. An diesem Tag haben Sie das Wort und können mit Ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Gremiums entscheiden: Welche Parteien sind mit wie vielen Sitzen vertreten und werden die Bundesregierung stellen, wer wird Bundeskanzlerin oder -kanzler?

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten direkt aus. Die Person mit den meisten Erstimmen in Ihrem Wahlkreis erhält das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein, sofern die betreffende Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimme erhält. Im Wahlkreis 269 Schwäbisch Gmünd-Backnang haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erststimme einem von neun Direktkandidatinnen und -kandidaten zu geben, im Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim bewerben sich ebenfalls neun Kandidatinnen und Kandidaten um Ihre Erststimme.

Mit Ihrer Zweitstimme, rechts auf dem Stimmzettel, wählen Sie eine Partei und entscheiden sich damit für die Landesliste dieser Partei. Auf dieser Landesliste stehen die Kandidatinnen und Kandidaten, die diese Partei in den Bundestag entsenden möchte. Es stehen 16 Landeslisten, also Parteien, zur Auswahl für Ihre Zweitstimme.

Wählen können Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal an der Urne oder vorab durch Briefwahl - beides ist möglich. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, sollten diesmal ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeindeverwaltung beantragen, ausfüllen und zurücksenden. Grund sind die vom Bund vorgegebenen Fristen für die gesamte Wahlorganisation, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind. So konnte die Briefwahl erst ab dem 6. Februar starten, weil die Stimmzettel erst nach Zulassung der Wahlvorschläge durch den Bundes- und Landeswahlausschuss gedruckt und an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden konnten.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt. Um zu vermeiden, dass Wahlbriefe für die Bundestagswahl verspätet eingehen, werden die Wählerinnen und Wähler gebeten, bei der Briefwahl stets auf die möglichst frühzeitige Absendung der Wahlbriefe zu achten. Die Deutsche Post stellt sicher, dass innerhalb Deutschlands Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen. Alternativ kann der Wahlbrief aber auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben werden.

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Die Landkreisverwaltung hat über den Blinden- und Sehbehindertenverband im Land Schablonen bestellt und versendet diese automatisch an alle wahlberechtigten Blindenhilfeempfänger. Der automatische Versand erfolgt ausschließlich an Personen mit dem Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis. Andere stark seheingeschränkte Personen können sich direkt an den Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. in Stuttgart wenden.

Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 lag die Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen 269 und 270 bei 77,06 bzw. 76,42 Prozent. Das Recht, wählen zu dürfen, ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht in unserem Staat. In meiner Funktion als Kreiswahlleiter bitte ich Sie deshalb, auch dieses Mal von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Ihre beiden Stimmen zu nutzen.

Die nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr eingehenden Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden der Wahlkreise 269 und 270 können Sie fortlaufend auf unserer Website www.ostalbkreis.de im Wahlmanager mitverfolgen. Über unsere Website und unsere Social Media-Kanäle auf Facebook und Instagram informieren wir Sie natürlich auch über das vorläufige Endergebnis der Wahl.

Mein Dank geht an alle Städte und Gemeinden für die gute Wahlvorbereitung. Danke auch an alle freiwilligen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer.

Liebe Wählerinnen und Wähler, Ihnen allen wünsche ich einen guten Wahlsonntag und bitte um Ihre rege Beteiligung - für die Zukunft unseres Landes!

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Joachim Bläse
Landrat des Ostalbkreises und Kreiswahlleiter

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