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Pressemitteilung

Nr. 3 vom 07.01.2025

Mobile Beratung für Menschen mit Hörbehinderung

Immer mehr Menschen werden älter und damit oft auch hörgeschädigt. Liegt das Hörgerät erstmal in der Schublade, findet es den Weg zurück ans Ohr erst wieder, wenn es nicht mehr "ohne geht". Informationen schaffen Wissen. Wer über das Thema Hörschädigungen informiert wurde, hat mehr Handlungsperspektiven im Umgang mit sich selbst, seiner Hörbehinderung und anderen Menschen.

Im Rahmen eines Projektes des Landesverbandes der Schwerhörigen und Ertaubten Baden-Württemberg e.V. berät die Mobile Beratung zu den Themen:

• Spätschwerhörigkeit und deren Folgen
• Orientierungshilfen und Entscheidungshilfen
• Informationen zum Cochlea-Implantat und Hörgeräteversorgung
• Umgang mit der eigenen Hörbehinderung
• Informationen über technische Hilfsmittel und Zusatztechnik
• Informationen zur Telefonspule
• Schwerbehindertenausweis

Die Mobile Beratung für Menschen mit Hörbehinderung wird an folgenden Termine im Ostalbkreis angeboten:

Standort Aalen
• Donnerstag, 23.01.2025 im Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Besprechungszimmer 351
• Donnerstag, 20.11.2025 im Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen,
Besprechungszimmer 351



Standort Schwäbisch Gmünd
• Donnerstag, 27.03.2025 im Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd, Besprechungszimmer 307
• Donnerstag, 11.12.2025, im Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd, Besprechungszimmer 307

Anmeldung zur Hörberatung beim Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Baden-Württemberg e.V. unter 0179 6784 998 oder per E-Mail: katja.widmann[at]hoergeschaedigte-bw.de.

Mehr zu diesem Thema

Beratung, Planung, Prävention

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312