Nr. 620 vom 19.12.2024
Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge nur noch digital eingereicht werden
Das Landratsamt Ostalbkreis erinnert daran, dass ab dem 1. Januar 2025 die Einreichung von Bauanträgen ausschließlich als Online-Antrag über das Virtuelle Bauamt, kurz ViBa BW, erfolgen kann. Anträge, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden und werden zurückgewiesen. Dies gibt die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung vor.
Um einen Bauantrag zu stellen, ist für Privatpersonen eine Anmeldung mit einem ELSTER-Zertifikat oder der Onlinefunktion des Personalausweises notwendig. Dies ist auch notwendig, wenn der Planer den Antrag einreicht, da eine Freizeichnung mittels dem BundID-Konto durch den Bauherrn erfolgen muss.
Für die Antragstellung als Unternehmen wird ein Unternehmenskonto benötigt. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig. Es empfiehlt sich, für die Bauantragstellung eine separate Zertifikatsdatei anzufordern, sodass die Bereiche Steuer und Bauanträge getrennt werden können. Zu beachten ist, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen 14 Tage eingeplant werden sollten.
Auch Architekten- und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags - oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen - ein solches Unternehmenskonto.
Weitere Informationen und den Zugang zu ViBa BW gibt es
- auf der Website des Landratsamts www.ostalbkreis.de, Rubrik Landratsamt, Geschäftsbereiche im Überblick, Baurecht und Naturschutz, Baurecht,
- in der Rubrik Online-Service unter www.kundenservice.ostalbkreis.de,
- oder über bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-ostalb.
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