Nr. 569 vom 07.11.2024
Digitaler Bauantrag - Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2025
Wie bereits berichtet, bietet die Landkreisverwaltung seit Anfang August dieses Jahres als neuen Online-Service das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg, kurz ViBa BW, an. Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab dem 01.01.2025 Bauanträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden können.
Ab dem 01.01.2025 hat daher die Einreichung von Bauanträgen ausschließlich als Online-Antrag über ViBa BW zu erfolgen. Anträge, die per Post oder E-Mail beim Landratsamt Ostalbkreis eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgewiesen.
Beim digitalen Einreichen von Bauanträgen über ViBa BW ist zu beachten:
- Um einen Bauantrag zu stellen, ist für Privatpersonen eine Anmeldung mit einem ELSTER-Zertifikat oder der Onlinefunktion des Personalausweises notwendig.
Dies ist auch notwendig, wenn der Planer den Antrag einreicht, da eine Freizeichnung mittels dem BundID-Konto durch den Bauherrn erfolgen muss.
- Informationen zur Anmeldung mit der BundID gibt es unter id.bund.de/de/welcome/auth/1/eID - Für die Antragstellung als Unternehmen wird ein Unternehmenskonto benötigt. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig. Es empfiehlt sich, für die Bauantragstellung eine separate Zertifikatsdatei anzufordern, sodass die Bereiche Steuer und Bauanträge getrennt werden können. Zu beachten ist, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen 14 Tage eingeplant werden sollten.
Auch Architekten- und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags - oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen - ein solches Unternehmenskonto.
- Informationen zur Anmeldung mit Mein Unternehmenskonto (MUK) gibt es unter info.mein-unternehmenskonto.de/ - Die Bauvorlagen müssen im archivfähigem PDF/A-1a Format eingereicht werden.
- Eine Empfangsvollmacht ist dem Bauantrag beizufügen. Dieses Formular steht auf der Website des Landratsamts Ostalbkreis zur Verfügung.
Weitere Informationen und der Zugang zu ViBa BW
- auf der Website des Landratsamts www.ostalbkreis.de, Rubrik Landratsamt, Geschäftsbereiche im Überblick, Baurecht und Naturschutz, Baurecht,
- in der Rubrik Online-Service unter www.kundenservice.ostalbkreis.de,
- oder über bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-ostalb.
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Facebook >>
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu YouTube >>
Ostalbkreis auf X (Twitter)
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu X (Twitter) >>
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Instagram >>