Nr. 554 vom 24.10.2024
Erkältungssaison ist in vollem Gange - Jetzt an Grippeschutz- und COVID-Impfung denken
Derzeit treten wieder vermehrt Atemwegsinfektionen auf, die sich als einfache Erkältung, aber auch als "richtige" Grippe oder als COVIS 19 äußern können. Um in der kalten und nassen Jahresszeit gut geschützt zu sein, erinnert Landrat Dr. Joachim Bläse anlässlich seiner Grippeimpfung daran, den eigenen Impfstatus zu überprüfen.
So wird die jährliche Grippeimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen und für Personen ab 60 Jahren und medizinisches Personal empfohlen. Denn die echte Grippe, auch Influenza genannt, ist nicht nur eine einfache Erkältung, sondern vielmehr eine ernstzunehmende Erkrankung. Sie führt je nach Intensität der Grippewelle jährlich zu Todesfällen.
Auch das Coronavirus ist nach wie vor in Umlauf. Die Impfung ist die wirksamste Maßnahme, um sich vor COVID-19 und vor schweren Krankheitsverläufen sowie Long COVID zu schützen. Die STIKO empfiehlt allen gesunden Personen von 18 bis 59 Jahren inklusive Schwangeren eine Grundimmunisierung sowie eine Auffrischimpfung, um eine Basisimmunität zu erhalten.
Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken, sowie Personen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollen zusätzlich weitere Auffrischimpfungen erhalten. Diese sollen in einem Mindestabstand von zwölf Monaten zur letzten Impfung und vorzugsweise im Herbst erfolgen. Auf die Auffrischimpfung kann bei gesundem Immunsystem verzichtet werden, wenn im Laufe des Jahres eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stattgefunden hat.
"Lassen Sie sich impfen, wenn Sie zum Personenkreis gehören, für den die STIKO eine Empfehlung ausgesprochen hat", so der Appell des Ostalb-Landrats. "Neben den Arztpraxen gibt es übrigens auch im Ostalbkreis Apotheken, die Grippeschutz- oder COVID-Impfungen anbieten."
Weil Erkältungskrankheiten oftmals durch Schmierinfektion über die Hände übertragen werden, erinnert der Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamts an die Hygieneregeln, die während der Corona-Pandemie zum Einmaleins im Alltag gehörten und nach wie vor Gültigkeit haben:
- Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
- Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.
Alle Infos zur Hygiene beim Husten und Niesen und zum richtigen Händewaschen gibt es unter www.infektionsschutz, Hygienetipps.
Eine Statistik der meldepflichtigen Infektionskrankheiten im Ostalbkreis, darunter auch Influenza und COVID, bietet das "Infektnews Dashboard" des Landesgesundheitsamts unter www.gesundheitsamt-bw.de
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