Nr. 535 vom 16.10.2024
Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit des Ostalbkreises im Austausch
Kürzlich traf sich das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit aller öffentlichen Körperschaften wie Städte, Gemeinden, Finanzamt, Polizei, Hochschulen, Strafvollzug und der Gerichte im Ostalbkreis. Auf Einladung der Beauftragten für Chancengleichheit des Landratsamts, Carmen Venus, kamen die Vertreterinnen, die nach dem Chancengleichheitsgesetz die Aufgabe der Förderung der Chancengleichheit wahrnehmen, im Aalener Landratsamt zusammen.
"Das Netzwerk gibt die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, zur Klärung von arbeitsrechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit sowie zur Planung von gemeinsamen Projekten", erklärt Venus. Im Rahmen des Treffens wurde fachlich zusammengearbeitet und Lösungen wurden in ihren unterschiedlichen Aspekten diskutiert.
Zentrales Thema war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Problemstellungen, die sich für die Personalbereiche ergeben, wurden diskutiert. Dabei wurde erörtert, wie Führung in Teilzeit, egal für welches Elternteil, gelingen kann. Es brauche Vorbilder, waren sich die Beauftragten einig, um die Akzeptanz und Sichtbarkeit zu erhöhen. Die Organisation von Elternzeit-Monaten für Väter ist sehr anspruchsvoll für Arbeitgeber, wenn diese in Projekten oder Schuljahr- und Semesterabläufen arbeiten. Akzeptanz und Toleranz gründen auf den unterschiedlichen Rollenbildern in Familien. Diskutiert wurde auch, wie Väter in ihrem Karrierestreben wahrgenommen werden und welchen Vorurteilen Mütter in ihrem Streben begegnen.
INFO:
Der Auftrag für das Engagement der Beauftragten ergibt sich aus dem Chancengleichheitsgesetz für Baden-Württemberg. Danach sollen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Person oder Organisationseinheit benennen, die die Aufgabe der Frauenförderung und der Chancengleichheit in der Gemeinde wahrnimmt. Für Kommunen über 50.000 Einwohner ist die hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit eine Pflichtaufgabe, die jährlich mit bis zu 42.500 Euro vom Land bezuschusst wird. Dieses Gesetz gilt außerdem für die Behörden des Landes, für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, für Hochschulen, für Gerichte und für den Südwestrundfunk. Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit der Landkreise ist es, die Arbeit der mit den Gleichstellungsfragen befassten Personen oder Organisationseinheiten bei den kreisangehörigen Gemeinden zu koordinieren.
KONTAKT:
Landratsamt Ostalbkreis, Beauftragte für Chancengleichheit, Carmen Venus, Telefon 07361 503-1798, E-Mail: carmen.venus[at]ostalbkreis.de
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