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Pressemitteilung

Nr. 410 vom 12.08.2024

Baden-Württemberg ist Restriktionszone für Blauzunge

Am 08.08.2024 hat der Rems-Murr-Kreis in einem Schafbestand die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 amtlich festgestellt. Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert das Land Baden-Württemberg den Status "BTV-frei" und das gesamte Land Baden-Württemberg wird für mindestens zwei Jahre zum Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer.

Was viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe jetzt beachten sollten
Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht-BTV-freie Gebiete ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

Der Bund hatte Anfang Juni 2024 per Eilverordnung für drei selektive BTV-3-Impfstoffe ohne offizielle Zulassung die befristete Möglichkeit geschaffen, empfängliche Tiere in Deutschland gegen BTV-3 zu impfen. Zum Schutz des eigenen Tierbestands sind diese Impfstoffe wirksam und deshalb ist dringend eine Impfung des eigenen Tierbestands anzuraten. Da es sich um keinen zugelassenen Impfstoff handelt, können bei BTV-3 geimpften Tieren keine Handelserleichterungen gewährt werden.

Ein Verbringen von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands ist künftig nur zulässig, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit Repellentien behandelt und daran anschließend mittels PCR-Test mit negativem Ergebnis auf BTV-Virus untersucht wurden. Die zu verbringenden Tiere müssen außerdem von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.


Bei Impfungen gegen den Serotyp 3 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,00 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist der Eintrag der Impfung gegen den Serotyp 3 in der Datenbank HI-Tier.

Hintergrundinformationen
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus-und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen und ist für den Menschen nicht gefährlich. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen.

Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Sollten Sie derartige Symptome in Ihrem Tierbestand feststellen, so kontaktieren Sie umgehend Ihren Betreuungstierarzt und informieren Sie den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis, Telefon 07361 503-1830.

Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie die Tierhaltererklärung gibt es online unter www.ostalbreis.de, Suchstichwort Blauzungenkrankheit.

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Blauzungenkrankheit / BT

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312