Nr. 366 vom 17.07.2024
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglicht Mehrstaatigkeit
Einbürgerungsfeier im Landratsamt Ostalbkreis mit knapp 100 Bewerberinnen und Bewerbern
Nach der Einbürgerungsfeier Anfang Juli im Rathaus der Stadt Aalen, bei der 16 Menschen aus Aalen und dem Ostalbkreis eingebürgert wurden, fand vergangenen Donnerstag (11.07.2024) ein weiterer Festakt statt. Im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Aalen erhielten 95 weitere Personen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Seit Ende Juni dieses Jahres gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Möglich wird dadurch unter anderem etwa die Mehrstaatigkeit, sofern das Herkunftsland dies zulässt. China, Indien oder Österreich ermöglichen dies derzeit noch nicht. Zudem verkürzt sich die Aufenthaltszeit in Deutschland von acht auf fünf Jahre und in seltenen Fällen ist auch eine Verkürzung auf bis zu drei Jahre, vorher waren es sechs Jahre, möglich. Verschärft wurde das Gesetz hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts. So ist eine Einbürgerung bei Erhalt von Sozialleistung nur bei besonderer Härte in Ausnahmefällen möglich.
Von den 96 Eingebürgerten sind 53 Frauen, elf Kinder unter 18 Jahren und 31 Männer aus 24 Nationen wie Albanien, Türkei und Russland aber auch Laos, Peru, Togo, Portugal, Kirgisien und der Mongolei. Viele von ihnen haben die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit abgewartet, um ihre Wurzeln nicht zu verlieren, und kamen aus den verschiedensten Gründen nach Deutschland: Zur Arbeitsaufnahme, aus familiären Gründen oder aufgrund von Flucht vor Krieg und Verfolgung.
Dezernent Thomas Wagenblast betonte die Bedeutung der Einbürgerung auf Basis der Werte des Grundgesetzes. Anschließend legten die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber das feierliche Bekenntnis auf die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Dieses Bekenntnis muss jeder Bewerber laut mitsprechen, um danach die Einbürgerungsurkunde erhalten zu können. Manchem und mancher standen dabei Tränen der Rührung in den Augen. Zur Einbürgerung erhielten die frischgebackenen deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger eine kleine Aufmerksamkeit des Ostalbkreises sowie eine Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Im Anschluss nutzten sie die Gelegenheit, Erinnerungsfotos von sich, ihren Familien und den Kolleginnen und Kollegen des Landratsamts zu machen. Dabei zeigten die neu Eingebürgerten stolz ihre Urkunde in die Kamera.
INFO: Ein Verfahren zur Einbürgerung benötigt viel Zuarbeit der Bewerberinnen und Bewerber. Die Prüfung bis zur Einbürgerung kann bis zu 12 Monaten dauern. In sehr seltenen Fällen noch länger. Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, der bestandene Einbürgerungstest, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse, keine Verurteilung wegen einer Straftat und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
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