Nr. 188 vom 19.04.2024
Große Resonanz auf zweite Online-Bürgerbeteiligung zum Radverkehrskonzept für den Ostalbkreis
In den vergangenen Wochen nutzten Tausende Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Meinung zum Entwurf des zukünftigen Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis einzubringen und Feedback zu geben. In einer ersten Beteiligungsrunde im Frühjahr 2023 waren bereits zahlreiche wertvolle Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur eingegangen. Im Zeitraum vom 19. Februar bis zum 25. März 2024 ging es nun darum, die in der Zwischenzeit durch das beauftragte Planungsbüro RV-K erarbeiten Maßnahmen zu bewerten. Auf der Beteiligungsplattform www.radforum-ostalbkreis.de konnten die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen eingesehen und mittels "Daumen hoch/Daumen runter" bewertet sowie kommentiert werden.
Beeindruckende 11.900 Bewertungen und rund 840 Kommentare wurden dabei im fünfwöchigen Beteiligungszeitraum abgegeben. Die Landkreisverwaltung und das beauftragte Planungsbüro RV-K werten die große Resonanz sehr positiv und sind für die zusätzlichen per Kommentarfunktion eingegangen qualitativen Hinweise dankbar. Grundsätzlich belegt die Bürgerbeteiligung ein positives Stimmungsbild gegenüber dem erarbeiteten Arbeitsstand: 11.700 der insgesamt 11.900 Bewertungen signalisieren Unterstützung für die vorgeschlagenen Maßnahmen. Gleichzeitig ist die große Anzahl an Bewertungen und Kommentaren ein Indiz dafür, dass das Thema Radverkehr einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung genießt und sich die Bürgerinnen und Bürger ganz grundsätzlich Verbesserungen bei der Radverkehrsinfrastruktur wünschen.
Das Feedback der Bevölkerung zeigt zudem auf, welche Maßnahmen als besonders dringlich angesehen werden und damit auch priorisiert angegangen werden sollten. Besonders viele positive Wertungen entfielen unter anderem auf vorgeschlagene Maßnahmen entlang der L 1080 von der Frickenhofer Höhe über Abtsgmünd bis nach Essingen sowie auf die Verbindungen Lautern-Heubach oder Straßdorf-Schwäbisch Gmünd. Von den straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen wurden die vom Planungsbüro vorgeschlagenen Fahrradstraßen überwiegend positiv bewertet. Durch die Anordnung von Fahrradstraßen kann der Radverkehr auf wichtigen Routen gebündelt und bevorrechtigt geführt werden. Auf Fahrradstraßen gilt Tempo 30. Einschränkungen für Anlieger und bestehen in der Regel nicht.
Bei beengten Platzverhältnissen wie etwa in Ortsdurchfahrten, wo die Herstellung von getrennten Radverkehrsanlagen oftmals aus Platzgründen ausscheidet, wurden auch vorgeschlagene Markierungslösungen mit Schutzstreifen oder Piktogrammketten von der Bürgerschaft positiv bewertet. Die vom Planungsbüro empfohlene Asphaltierung von bisher unbefestigten Wegeabschnitten wurde mit Verweis auf den Naturschutz und die problematische Flächenversiegelung teilweise kritisch gesehen.
Alle Bewertungen und Kommentare sind weiterhin auf der Beteiligungsplattform einsehbar. Diese werden nun durch das Planungsbüro ausgewertet und fließen anschließend neben weiteren fachlichen Kriterien in die Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen ein.
Der Prozess zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts soll bis zum Sommer 2024 mit einem Abschlussbericht abgeschlossen und dem zuständigen Kreisgremium zur Verabschiedung vorgelegt werden. Anschließend geht es an die Umsetzung der Maßnahmen und die Überarbeitung des Wegweisungssystems.
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