Nr. 82 vom 12.02.2024
Ostalbkreis hebt Überwachungszone wegen Geflügelpest wieder auf
Im Landkreis Dillingen a. d. Donau wurde am 09.01.2024 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Durch das Landratsamt Dillingen a. d. Donau war daraufhin eine Überwachungszone festgelegt worden, welche sich auch auf Gebiete im Ostalbkreis erstreckte. Das Landratsamt Ostalbkreis hatte daraufhin eine ergänzende Überwachungszone mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen eingerichtet.
Der Seuchenbetrieb im Kreis Dillingen wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geräumt, gereinigt und desinfiziert. Die weiteren vom Landratsamt Dillingen a. d. Donau und vom Landratsamt Ostalbkreis in den Restriktionszonen durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen bei Haus- und Wildvögeln.
Deshalb hat das Landratsamt Ostalbkreis am vergangenen Freitag (09.02.2024) eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgemacht, wonach die Überwachungszone im Ostalbkreis wieder aufgehoben ist.
Die Allgemeinverfügung steht im vollen Wortlaut unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen, zur Verfügung.
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