Nr. 637 vom 19.12.2023
Verwaltungsdigitalisierung geht weiter - Infektionsschutzbelehrung ab sofort jederzeit online möglich
Im Zuge der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitswesens werden die Angebote des Gesundheitsamts bei der Landkreisverwaltung angepasst. So auch die Infektionsschutzbelehrung, die all diejenigen benötigen, die bei der Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Ab sofort gibt es diese Belehrung in Form von Videos jederzeit online. Anmeldungen sind über die Homepage des Landratsamts oder das Serviceportal Baden-Württemberg möglich.
"Für Personen beim Umgang mit Lebensmitteln ist eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich. Diese wurde früher vom Geschäftsbereich Gesundheit in Präsenz und mittlerweile als Online-Schulung durchgeführt", erklärt Dr. Anna Rohr, Leiterin des Kreisgesundheitsamts. "Mit dem neuen Online-Angebot können wir den Bürgerinnen und Bürgern die Erstbelehrung jederzeit unkompliziert und bei Bedarf auch mehrsprachig zur Verfügung stellen."
Die Bescheinigung wird nach Teilnahme und Online-Bezahlung der Gebühr in Höhe von 35 Euro sofort ausgestellt. Wird die Belehrung für ein Ehrenamt oder ein Praktikum benötigt, ist diese gebührenfrei.
Die Anmeldung zur Online-Schulung kann entweder über www.ostalbkreis.de, Rubrik Online-Service, oder über www.service-bw.de, Suchstichwort Infektionsschutzbelehrung erfolgen. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den erforderlichen Unterlagen.
INFO: Für die Nutzung von Online-Services über das Serviceportal des Landes ist eine vorherige kostenlose Registrierung erforderlich. Mit dem Servicekonto können dann verschiedenste digitale Verwaltungsdienstleistungen genutzt werden. Alle Vorgänge werden im persönlichen Postfach gespeichert und sind jederzeit verfügbar.
Für Rückfragen steht der Geschäftsbereich Gesundheit unter Tel. 07361 503-1120 oder per E-Mail an gesundheit[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.
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