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Pressemitteilung

Nr. 568 vom 08.11.2023

Jetzt an Grippeschutz und COVID-19-Auffrischungsimpfung denken

Plötzlich auftretendes hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Husten sowie Abgeschlagenheit und Erschöpfung - all dies können Anzeichen für eine Influenza-Erkrankung, landläufig auch "echte" Grippe genannt, sein. Die Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Krankheit, die ernst bis lebensbedrohlich verlaufen kann. Das Gesundheitsamt des Landratsamts Ostalbkreis informiert deshalb über die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission - STIKO - und rät vor allem über 60-Jährigen und Menschen mit chronischen Erkrankungen dazu, sich rechtzeitig beim Hausarzt um ihren Impfschutz zu kümmern.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, medizinisches Personal oder Personen, die mit Publikumsverkehr zu tun haben, und Schwangere gehören zur Personengruppe, denen eine Impfung empfohlen wird. Die Influenza wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen, aber auch über kontaminierte Hände und Oberflächen. Die Grippeschutzimpfung sollte jedes Jahr möglichst in der Zeit von Oktober bis Mitte Dezember erfolgen. Zehn bis 14 Tage dauert es nach der Impfung, bis ein entsprechender Ansteckungsschutz im Körper aufgebaut ist. Wenn die Grippewelle noch nicht eingesetzt oder gerade erst begonnen hat, kann auch eine spätere Impfung noch Sinn machen.

Außerdem erinnert das Gesundheitsamt an die von der STIKO empfohlene jährliche COVID-19-Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Dies sind Personen ab 60 Jahren, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch medizinischem und pflegerischem Personal mit direktem Patienten- und Bewohnerkontakt wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Auffrischungsimpfung soll in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten nach der letzten Impfung oder Infektion erfolgen. COVID-19- und Influenza-Impfung sind am gleichen Impftermin möglich und beeinträchtigen sich nicht gegenseitig.

Erhebungen des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass Ende Oktober dieses Jahres rund 8,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland oder rund 7, 1 Mio. Menschen eine neu aufgetretene akute Atemwegserkrankung mit mindestens Husten oder Halsschmerzen oder Fieber hatten. Dieser Wert sei ungewöhnlich hoch verglichen mit den Jahren vor der Corona-Pandemie. Allerdings seien diese Erkrankungen hauptsächlich auf Corona- und Rhinoviren zurückzuführen. Noch ist also die Influenzasaison nicht in Fahrt und es bleibt Zeit für eine vorbeugende Impfung, so das Gesundheitsamt des Ostalbkreises.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

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73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312