Nr. 481 vom 25.09.2023
Kreissozialausschuss beschäftigt sich mit dem Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und besucht die Werkstatt am Ipf
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Ostalb-Kreistags hat kürzlich in einer nicht-öffentlichen Klausurtagung den Fokus auf das Thema Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung gelegt. Bei einer Führung durch die Werkstatt am Ipf in Bopfingen konnte die Samariterstiftung unter der Regionalleitung von Michael Schubert interessante Einblicke in die Produktion vor Ort und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geben. Außerdem gab es die Möglichkeit, mit Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. In der Werkstatt am Ipf sind 80 Werkstattplätze sowie 40 Plätze im Förder- und Betreuungsbereich verortet.
Landrat Dr. Joachim Bläse betonte die Wichtigkeit dieser Tagung und verwies auf die notwendige Durchlässigkeit von Arbeitsplätzen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen. "Hier kann der Kreissozialausschuss als Türöffner zu Unternehmen und Betrieben dienen", erläuterte Bläse und verwies auf die Stärkung der Selbstverantwortung und -bestimmung von Menschen mit Behinderung nach dem neuen Bundesteilhabegesetz. Sozialdezernentin Julia Urtel gab dem Ausschuss einen Einblick in die Zahlen und Fakten der Eingliederungshilfe im Ostalbkreis. So sind im Ostalbkreis 1.083 Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung verfügbar und nochmals rund 670 Plätze an tagesstrukturierenden Angeboten. "Wir freuen uns, dass wir fast jedem erwachsenen Menschen mit Behinderung im Ostalbkreis eine Beschäftigung oder eine Tagesstruktur anbieten können", erklärt Urtel.
Susanne Rahm, Teamleiterin des Integrationsfachdienstes, stellte ihre Unterstützungs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung vor und informierte über die neue Ansprechstelle für Arbeitgeber - EAA. Hier können sich Arbeitgeber Rat und Unterstützung zu Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einholen. Mit der einheitlichen Ansprechstelle sollen die Hürden zu den verschiedenen Rehabilitationsträgern abgebaut und für den Arbeitgeber die Ansprache bei Fragen und Problemlagen erleichtert werden.
Berthold Deusch lenkte als zuständiger Leiter des Integrationsamtes des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg den Blick auf die bundes- und landespolitische Ebene. "Der Ostalbkreis ist beim Thema Arbeit im Landesvergleich richtig gut aufgestellt", lobte Deusch die Arbeit der Akteure vor Ort. Er gab dennoch zu bedenken, dass die Anzahl von Außenarbeitsplätzen der Werkstätten von Menschen mit Behinderung zunehmen, während die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt rückläufig sind. Diesen Trend gilt es aus seiner Sicht dringend umzukehren, um Menschen mit Behinderung Beschäftigungen in regulären Arbeitsverhältnissen anzubieten.
In einem anschließenden Workshop setzte sich der Ausschuss intensiv mit dem Thema der Gewinnung von möglichen Arbeitgebern auseinander und sammelte zahlreiche Ideen. Diese Ideen fließen nun in die weitere Tätigkeit des Steuerungsgremiums Teilhabe ein. Das Steuerungsgremium wurde mit dem letzten Teilhabeplan für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis ins Leben gerufen und ist ein lokales Netzwerk von Vertretern und Fachexperten der Kreistagsfraktionen, der Großen Kreisstädte, der Inklusionsbeiräte, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sowie der Kreisverwaltung.
INFO:
Die einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach dem Teilhabestärkungsgesetz § 185a SGB IX
Die einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Ebenfalls unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
In Baden-Württemberg führen die Integrationsfachdienste dieses Angebot aus. Die Integrationsfachdienste verfügen über fachlich qualifiziertes Personal, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist. Sie sind für Arbeitgeber schnell zu erreichen und in der Region gut vernetzt.
Die einheitliche Ansprechstelle des Ostalbkreises für Arbeitgeber ist unter der Telefonnummer 0711 25083-2600 zu erreichen.
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