Nr. 382 vom 27.07.2023
B29n Röttingen - Nördlingen - Art und Umfang der anstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung wurden im Scoping-Termin diskutiert
Auf dem Weg zur Festlegung einer Trasse für die B29n zwischen Röttingen und Nördlingen hat das Verfahren am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) einen weiteren Meilenstein genommen. Bekanntlich führt die Kreisverwaltung im Auftrag des Landes das sogenannte Linienbestimmungsverfahren durch. Im diesem Zuge diskutierten auf Einladung des Landratsamts rund 40 Institutionen, welchen Untersuchungsumfang die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung haben soll.
Landrat Dr. Joachim Bläse begrüßte und betonte, es gehe beim Scoping-Termin nicht darum, eine Variante oder Trasse zu diskutieren. Es werde aktuell auch keine Variantenentscheidung gefällt. Ziel sei es vielmehr, Art, Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festzulegen. In einer Umweltverträglichkeitsprüfung werden die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet sowie in einem Bericht über die Umweltverträglichkeit dokumentiert.
Alle Unterlagen, die beim Scoping-Termin gezeigt wurden, sind auf der Projekthomepage B29n unter b29neu.de/planung/scoping-termin eingestellt.
Rund 80 Institutionen hatte der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur des Ostalbkreises zum Termin eingeladen. Etwa 40 Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Kommunen, Umweltvereinigungen und weiteren Dritten nahmen die Gelegenheit wahr und äußerten sich in einer frühen Planungsphase zum Untersuchungsraum von rund 9.400 Hektar und zur Untersuchungsmethodik. Darüber hinaus lag eine Vielzahl schriftlicher Stellungnahmen vor, die während des Termins präsentiert wurden.
Zuvor hatten die Projektleiter des Geschäftsbereichs Verkehrsinfrastruktur des Landratsamts an die "Historie" der Maßnahme erinnert und über den aktuellen Planungsstand informiert.
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises aus dem Jahr 2014/2015 war das Projekt der B29n von der Röttinger Höhe bis nach Nördlingen mit einer Umfahrung von Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch im Jahr 2016 in den "Bundesverkehrswegeplan 2030" aufgenommen und in den „Vordringlichen Bedarf" eingestuft worden. Nach seiner Planungspriorisierung hätte das Land Baden-Württemberg die Planung frühestens 2025 beginnen können. Der Ostalbkreis hatte sich aber bereit erklärt, das notwendige Linienbestimmungsverfahren für das Land durchzuführen, sodass bereits 2020 mit den ersten Planungsschritten begonnen werden konnte.
Zunächst waren eine faunistische Planungsraumanalyse im Jahr 2020, eine großräumige Verkehrsuntersuchung im Jahr 2021 und eine Faunistischen Kartierung des Untersuchungsraums in den Entwicklungszyklen 2021 bis 2022 erfolgt. Das Planungsbüro Baader Konzept, das die faunistische Kartierung in den Entwicklungszyklen 2021/2022 durchgeführt hat, stellte die Methodik der Kartierung beim Scoping-Termin vor.
Im Jahr 2022 konnte dann die Planungsleistung für den straßenbautechnischen Entwurf nach einer europaweiten Ausschreibung an das Ingenieurbüro BUNG, Heidelberg, vergeben werden. Das Ingenieurbüro plant derzeit die Varianten aus der Machbarkeitsstudie und eine Null-Plus-Variante. Parallel zur Straßenplanung erfolgt die Umweltplanung, so auch die Umweltverträglichkeitsstudie.
Das deutschlandweit tätige Planungsbüro ANUVA aus Nürnberg präsentierte schließlich die Scoping-Unterlagen und fragte von den beteiligten Institutionen Anregungen, gegliedert nach Schutzgütern, ab. Welche Belange des Umweltschutzes bei der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen, zeigt u. a. eine umfangreiche Checkliste in den online einsehbaren Scoping-Unterlagen auf der Projektwebsite.
Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur wird nun die Stellungnahmen und Anmerkungen aus dem Scoping-Termin aufarbeiten.
INFO:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist einer von mehreren Schritten im Linienbestimmungsverfahren. An dessen Ende steht dann nach einer Variantenbewertung mit einer Vielzahl von Kriterien ein Vorschlag für die bauwürdigste Trasse, die die geringsten Widerstände bei der Realisierung erwarten lässt. Diese Lösung wird dann dem Bundesminister für Verkehr zur Zustimmung vorgelegt, der sein Fernstraßenbundesamt die gewählte Linie förmlich bestimmen lässt.
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