Nr. 371 vom 21.07.2023
Initiative des Ostalbkreises und des Rems-Murr-Kreises - Landrätinnen und Landräte protestieren mit Resolution
Zumeldung zur Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg vom 21. Juli 2023: Versorgung von Frühgeborenen darf nicht gefährdet werden
Diesen Donnerstag (20. Juli 2023) haben die baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte einstimmig eine Resolution verabschiedet. Damit wenden sie sich gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, ab 2024 die Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr hochzusetzen. Wenn ein Klinikum diese Mindestmenge nicht erreicht, dann darf es diese Leistung nicht mehr erbringen.
Landrat Dr. Joachim Bläse hatte sich mit der damit zusammenhängenden Problematik bereits im Juni an Sozialminister Manne Lucha gewandt. Die Folge dieser Regelung wäre nämlich, dass - basierend auf den Zahlen aller Perinatalzentren mit Level 1 im Land der Jahre 2021 und 2022 - nur noch zehn Kliniken die gesamte Versorgung der Frühgeborenen unter 1250 Gramm sicherstellen müssten.
Betroffen wäre davon auch die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Kliniken Ostalb in Mutlangen. Dort wird die ab 2024 neu geforderte Mindestmenge knapp verfehlt. "Damit droht, dass uns das Perinatalzentrum der höchsten Versorgungsstufe des Level 1 aberkannt wird und Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm oder die vor der 29. Schwangerschaftswoche geboren werden in ihren ersten Tagen nicht im Ostalbkreis versorgt werden können. Dramatisch ist, dass die umliegenden Perinatalzentren mit Level 1 z.B. in Ulm und Stuttgart keine großen Kapazitäten haben, um die Fälle zu übernehmen", macht Bläse die Folgen der neuen Regelung deutlich. "Es muss weiterhin eine Versorgung der kleinsten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und der gesamten Region geben. Bevor die flächendeckende Versorgung wegfällt, muss es Ausnahmen der Mindestmengenvorgaben geben", fordert der Ostalb-Landrat, der sich zuversichtlich zeigt, dass durch die gemeinsam vom Ostalbkreis und vom Rems-Murr-Kreis initiierte Resolution die Anhebung der Mindestmengen zurückgenommen wird oder zumindest Ausnahmen möglich werden.
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