Nr. 327 vom 27.06.2023
Landratsamt weist auf Regeln zur Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern hin
Aufgrund vielfacher Nachfragen und der trockenen Witterung informiert der Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis darüber, ob und wie aktuell Wasser aus Weihern, Bächen und Flüssen entnommen werden darf.
Grundsätzlich ist es nach dem Wassergesetz zwar jedermann gestattet, im Rahmen des Gemeingebrauchs kleine Wassermengen aus öffentlichen oberirdischen Gewässern zu entnehmen, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt und dem Gewässer damit nicht geschadet wird. Wegen der andauernden wochenlangen Trockenheit mit vernachlässigbaren Niederschlagsmengen, führen die Gewässer sehr wenig Wasser. Aktuell ist deshalb vom Gemeingebrauch nur noch das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne und Eimer abgedeckt, nicht jedoch die Wasserentnahme mit Saugfässern, Pumpen oder ähnlichen Hilfsmitteln.
Bei zu großer Wasserentnahme können Gewässerabschnitte trockenfallen oder die geringen Restwassermengen haben bedingt durch die hohen Temperaturen zu wenig Sauerstoff. Das bedeutet für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation bis hin zum Fischsterben. Das Landratsamt appelliert an alle, Rücksicht zu nehmen und deshalb bei der aktuellen Situation auch den Gemeingebrauch auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.
Wasserentnahmen für gewerbliche Zwecke sind erlaubnispflichtig. Hierfür zuständig ist das Landratsamt, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, und für große Industriebetriebe das Regierungspräsidium Stuttgart. In den Zulassungen wird geregelt, dass die Wasserentnahme nur bis zu einem bestimmten Schwellenwert erfolgen darf. Auf diese Weise wird die Erhaltung der ökologischen Grundfunktionen eines Gewässers gewährleistet.
Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Weitere Informationen zur Wasserentnahme können beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, eingeholt werden. Abhängig von der weiteren Niederschlagsentwicklung ist bei extremer Trockenheit der Gemeingebrauch vollständig zu unterlassen. Der Geschäftsbereich Wasserwirtschaft wird die Situation weiter beobachten und die Öffentlichkeit auch darüber informieren, ob der Gemeingebrauch im Interesse der Gewässer eingeschränkt werden muss.
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