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Pressemitteilung

Nr. 323 vom 23.06.2023

Hilfe für den Wald im Klimawandel – Bodenschutzkalkung in Waldgebieten rund um Ellwangen vom 3. bis 14. Juli 2023

Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von Waldflächen der vom Menschen verursachten Versauerung der Waldböden entgegenwirkt und die natürlichen Regenerationsprozesse der Böden unterstützt. Deshalb werden die seit Jahren laufenden Bodenschutzkalkungen im Ostalbkreis in diesem Jahr fortgesetzt.

"Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Bodenleben und stärken die Bäume in Ihrer Vitalität und Widerstandskraft auch gegenüber Trockenheit. Dies wiederum ist unabdingbar, damit die Wälder trotz Klimawandel die vielen wichtigen Funktionen für uns als Gesellschaft weiterhin erfüllen können, als Erholungs- und Lebensraum, als Kohlenstoffspeicher, Rohstofflieferant oder Wasserfilter. So nimmt zum Beispiel bei sauren Böden die Trinkwasserqualität ab und wir beziehen einen großen Teil unseres Trinkwassers im Ostalbkreis aus Quellen in Waldgebieten", erläutert Justin Bossard, Beauftragter der unteren Forstbehörde des Ostalbkreises für die Bodenschutzkalkung.

Die untere Forstbehörde führt Anfang Juli 2023 auf 228 Hektar Waldfläche der Gemarkungen Ellwangen und Rindelbach, Bodenschutzkalkungsmaßnahmen mit dem Helikopter durch. Je nach Wetterlage wird die Maßnahme rund zwei Wochen in Anspruch nehmen. In den betroffenen Waldgebieten müssen während der Ausbringungsarbeiten die Wege für Erholungssuchende kurzfristig gesperrt werden. Betroffen sind der Wald der Stiftung zum Hl. Geist Ellwangen (westlich von Engelhardsweiler), der unmittelbar an die Stadt Ellwangen grenzende Stadtwald (Galgenwald, Braune Hardt) sowie mehrere Privatwälder auf Gemarkung Rindelbach rund um den Rabenhof.

Baden-Württemberg setzt seit rund zehn Jahren Gemische aus natürlichem Dolomitgestein und Holzasche für die Bodenschutzkalkung ein, die meist mit dem Hubschrauber ausgebracht werden. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial besteht nicht.

"Wir sind dankbar, dass die Stadt Ellwangen sich als Träger für die Vorfinanzierung der Maßnahme im Privatwald zur Verfügung stellt", betont Bossard. Andernfalls wäre eine solch komplexe Maßnahme im Kleinprivatwald nicht möglich, da die Fördermittel erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt werden. Die in Frage kommenden Waldbesitzer wurden von der unteren Forstbehörde des Ostalbkreises angeschrieben und haben in großen Teilen der Maßnahme zugestimmt. Dabei fallen die tatsächlichen Kosten der öffentlich ausgeschriebenen Maßnahme tatsächlich geringer aus als ursprünglich kalkuliert. Die beteiligten Waldbesitzenden werden in den nächsten Tagen Post mit genauen Informationen zum Ausbringungszeitpunkt und den tatsächlich entstehenden Kosten auf Ihren Flächen erhalten.

Die Koordination der Bodenschutzkalkung erfolgt landesweit auf der Basis von Bodenzustandserhebungen durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württem¬berg (FVA) in Freiburg. "Wir sind dankbar, dass wir mit einigen Kommunal- und Privatwaldflächen in der Region in das landesweite Kalkungsprogramm aufgenommen worden sind", so Bossard. Die Planung vor Ort und vor allem die Abstimmung mit interessierten Waldbesitzenden sei für die jeweils betroffene untere Forstbehörde eine aufwändige, aber notwendige und wichtige Aufgabe.

Hintergrundinformationen:
Baden-Württemberg ist bundesweit eines der waldreichsten Länder. Es ist auf einer Fläche von rund 1,4 Millionen Hektar und zu 38 Prozent von Wald bedeckt.

Die zunehmende Industrialisierung insbesondere im 20. Jahrhundert hat den Zustand vieler Waldböden nachhaltig beeinflusst. Säureeinträge aus der Luft in den Boden haben dazu geführt, dass Nährstoffe ausgewaschen wurden und es entstand ein für viele Bodenlebewesen zu saures Milieu. Als Folge sind viele Waldböden in ihrer Funktion als Trinkwasserfilter, Pflanzenstandort und Lebensraum beeinträchtigt. Die Schäden durch die Bodenversauerung aus der Vergangenheit können die Waldböden nur zu Teilen selbständig regenerieren. Mit dem Kalkungskonzept der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg soll daher der Bodenzustand, als Grundlage für einen Wald mit hoher Biodiversität, der den Herausforderungen des Klimawandels standhält, wieder deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen zum Thema Wald finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de/wald.

Bodenschutzkalkung im Ostalbkreis:
Die Planung und Überwachung der Durchführung übernimmt die untere Forstbehörde des Ostalbkreises. Für die Planung der Bodenschutzkalkung wurden zahlreiche in einem GIS-System erfasste Informationen über den Bodenzustand durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg herangezogen und durch Bodenproben aus den betroffenen Waldflächen ergänzt. Auf diesen Grundlagen werden Karten erstellt, die als Planungsgrundlage der Kalkungsmaßnahme dienen. Darin sind Kalkungsflächen, kalkungsempfindliche Ausschlussbereiche, die geeignete Materialmischung und eine Empfehlung zur Art der Ausbringung dargestellt. Auf Grundlage dieser Daten erfolgt die Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde. Die Kalkungsmaßnahmen werden anschließend zentral von der landesweit zuständigen höheren Forstbehörde, der Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg ausgeschrieben und die Durchführung der Maßnahme von den Forstleuten vor Ort überwacht.

Grundsätzlich steht die Teilnahme an einer Waldkalkung allen Waldbesitzarten mit kalkungswürdigen Waldflächen offen. Die Europäische Union fördert die Bodenschutz¬kalkung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Waldbesitzende von Waldflächen über 30 Hektar werden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert.
In Privatwaldgebieten mit zersplittertem Waldbesitz besteht die Herausforderung darin, in jeweils für die Kalkung ausreichend großen zusammenhängenden Waldgebieten von allen betroffenen Waldbesitzenden die Teilnahmebereitschaft zu erhalten.

Weitergehende Informationen sind bei der unteren Forstbehörde des Ostalbkreises erhältlich.

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